Öffentliche Bekanntmachungen
Bürgerinformation der Meldebehörde zur Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen
Widerspruch zur Veröffentlichung ist an Bürgeramt der Stadt zu richten
Die Meldebehörde darf nach § 33 Absatz 2 Sächsisches Meldegesetz Daten von Alters- und Ehejubilaren (Namen, Doktorgrad, Anschriften sowie Tag und Art des Jubiläums) veröffentlichen und an Presse, Rundfunk und andere Medien zum Zwecke der Veröffentlichung übermitteln. Altersjubilare sind Einwohner, die den 70. oder einen späteren Geburtstag begehen; Ehejubilare sind Einwohner, die die goldene Hochzeit oder ein späteres Ehejubiläum begehen. Dies gilt nicht, soweit der Betroffene der Veröffentlichung oder Übermittlung seiner Daten widerspricht.
Formular zum Widerspruch gegen Weitergabe persönlicher Daten
Widersprüche gegen die Übermittlung der Daten eines Betroffenen sind zu richten an die Stadt Chemnitz, Bürgeramt, Meldebehörde, 09106 Chemnitz (Sitz: Düsseldorfer Platz 1) bzw. bei jeder Bürgerservicestelle der Stadt Chemnitz einzureichen.