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PRESSEMITTEILUNG 120 Chemnitz, den 05.03.2001

Information zum Flächennutzungsplan der Stadt Chemnitz:

Mit F-Plan planungsrechtliche Voraussetzungen
für künftige Entscheidungen geschaffen

Genehmigung durch Aufsichtsbehörde innerhalb von drei Monaten

Mit PD Nr. 72 vom 08. Februar 2001 informierte die Pressestelle über den Beschluss des Flächennutzungsplanes der Stadt Chemnitz durch den Stadtrat in der Sitzung des Stadtrates Chemnitz am Mittwoch, dem 07. Februar 2001. Auf Grund vieler Bürgeranfragen zum Flächennutzungsplan übermittelt die Pressestelle heute nochmals einen ausführlichen Beitrag zum Thema und bittet die Redaktionen um Veröffentlichung.

Mit dem Beschluss der Chemnitzer Stadträtinnen und Stadträte vom 07. Februar 2001 ist die Arbeit am Entwurf des Flächennutzungsplanes beendet. Die Stadt Chemnitz besitzt damit für ihr Gebiet (in den Grenzen vom 01.01.1999) einen beschlossenen Flächennutzungsplan. Diesem Ergebnis ist eine mehrjährige, intensive dezernats- und ämterübergreifende Arbeit mit den dazu notwendigen Analysen und Gutachten sowie einer ökologischen Begleitplanung vorausgegangen.
An den Zwischenergebnissen wurden die BürgerInnen und die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Insgesamt fanden vier Offenlegungen statt. (Das Chemnitzer Amtsblatt hat jeweils darüber berichtet.)

Die Grundlagen, Ziele und Aufgaben des Flächennutzungsplanes wurden anlässlich der letzten Offenlegung (08.06. bis 10.07. 2000) in einem Bürgerinformationsblatt erläutert. Die in den eingegangenen Stellungnahmen enthaltenen Anregungen und angesprochenen Sachverhalte erhielten die Stadträte zur Abwägungsentscheidung.

Hinter dieser einfachen Feststellung verbirgt sich ein intensiver Arbeits- und Abstimmungsprozess. Im Ergebnis wurde das Einvernehmen mit allen acht Ortschaftsräten hergestellt und von den rund 200 Bürgeranregungen aus der letzten Offenlegung insgesamt mehr als die Hälfte positiv entschieden.

In den nächsten Tagen werden die Ergebnisse dieser Entscheidungen allen Beteiligten mitgeteilt. Eine Reihe von Anregungen haben sich auf Sachverhalte bezogen, die nicht auf der Ebene des Flächennutzungsplanes (als vorbereitender Bauleitplan) zu regeln sind, sondern in einem eigenen Verfahren z.B. mit verbindlichen Bauleitplänen, auf der Vorhabenebene oder mit Fachkonzepten.

Im o. g. Bürgerinformationsblatt war deshalb der Inhalt des Flächennutzungsplanes mit folgenden Worten kurz und knapp erläutert:
„Mit der Darstellung der städtebaulichen Planungsabsichten im F-Plan schafft die Gemeinde planungsrechtliche Voraussetzungen für künftige Entscheidungen und setzt erste Signale für das Investorenhandeln. Sie bereitet mit dem F-Plan künftiges Verwaltungshandeln vor. Für den Bürger ist die Kenntnis der städtebaulichen Planungsabsichten der Gemeinde zwar von allgemeinem Interesse, auf solche Entscheidungen, wie z.B. Baugenehmigungen hat der F-Plan aber keinen unmittelbaren Einfluss, dieser kann erst mit Bebauungsplänen entstehen.“

Künftig steht nicht mehr die Arbeit am Flächennutzungsplan im Vordergrund, sondern die Arbeit mit ihm, seine Umsetzung und damit auch seine Anpassung an die sich verändernden Rahmenbedingungen und Zielstellungen.

Der vorliegende Flächennutzungsplan bedarf noch der Genehmigung durch das Regierungspräsidium als Aufsichtsbehörde.
Das Baugesetzbuch hat dafür eine Prüfzeit von drei Monaten eingeräumt. Die Genehmigung ist öffentlich bekannt zu geben - das wird im Amtsblatt zu gegebener Zeit erfolgen.

Hinweis für Redaktionen: Bei Bedarf kann den Redaktionen das genannte Bürgerinformationsblatt nochmals zur Verfügung gestellt werden.
Bei Rückfragen zum Thema wenden Sie sich bitte an das Stadtplanungsamt der Stadt Chemnitz.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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