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PRESSEMITTEILUNG 132 Chemnitz, den 12.03.2001
Information zur Kostenübernahme Schülerbeförderung
Eine Antragstellung zur anteiligen Übernahme von Schülerfahrkosten ist nur für Schüler möglich, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und eine Schule auf dem Territorium der Stadt Chemnitz besuchen.
Für das Schuljahr 2001/ 2002 beginnt ab Montag, den 19. März 2001 die Ausgabe der Antragsformulare durch die jeweilige Schule.
Informationen zu den Erstattungsvoraussetzungen, Terminen und Fristen sind der Schülerbeförderungsatzung der Stadt Chemnitz zu entnehmen, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Chemnitz vom 28.06.2000 und in Kraft getreten am 01.08.2000. Die Satzung liegt in allen Schulen, im Schulverwaltungsamt (Sitz: Bürger- und Vewaltungszentrum „Moritzhof“, Bahnhofstraße 53) sowie in allen Bürgerservicestellen der Stadt Chemnitz zur Einsicht aus.
Ansprechpartner bei Rückfragen sind die Mitarbeiter des Schulverwaltungsamtes, Sachgebiet Schulnetz/ Schülerbeförderung im BVZ „Moritzhof“, telefonisch erreichbar unter Ruf 0371/ 488-4015.
Stadt Chemnitz