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PRESSEMITTEILUNG 172 Chemnitz, den 29.03.2001

Neubau Südverbund Chemnitz, Teil II, 1. Bauabschnitt
von der Reichenhainer bis Bernsdorfer Straße

Bauausführungsbeschluss im Mai zur Beschlussfassung im Stadtrat
„Grünes Licht“ zum Start der Baumaßnahme Ende Juli/Anfang August 2001

Noch im Mai wird dem Chemnitzer Stadtrat eine Vorlage des Dezernates für Stadtentwicklung und Bauordnung zur Beschlussfassung vorgelegt, mit der „Grünes Licht“ gegeben werden soll für den Weiterbau des Südverbundes in Chemnitz ab Ende Juli/ Anfang August diesen Jahres: Gegenstand der Beschlussvorlage ist der Bauausführungsbeschluss für die Maßnahme Südverbund Chemnitz, Teil II, 1. Bauabschnitt von der Reichenhainer Straße bis zur Bernsdorfer Straße.

Teil II des umfangreichen Projektes Neubau Südverbund umfasst den Abschnitt von der Reichenhainer Straße bis zur Augustusburger Straße und ist Bestandteil des Verkehrskonzeptes der Stadt Chemnitz vom 11.05.1994 und des Verkehrskonzeptes des Regionalplanes Chemnitz - Erzgebirge. Mit der Neubaumaßnahme wird der in Betrieb genommene Teil des Südverbundes fortgeführt. Die wesentliche innerstädtische Funktion des Neubaus liegt in der verteilenden und stadtteilverbindenden Wirkung für den sogenannten Quell- und Zielverkehr. Damit werden vor allem auch die durch Wohngebiete führenden Nebennetzstrecken entlastet, die zurzeit die starken innerstädtischen Verkehrsströme aufnehmen müssen. Neu entstandene Gewerbegebiete erhalten einen direkten oder indirekten Anschluss an den Südverbund.
Der Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Chemnitz zum Südverbund Chemnitz Teil II, 1. BA von Reichenhainer Straße bis Bernsdorfer Straße vom 09.03.2000 wurde vom 02.06.2000 bis 19.06.2000 zur Einsichtnahme ausgelegt und galt von diesem Zeitpunkt an als offiziell bekannt gemacht. Der Beschluss hat Bestandskraft erlangt, Rechtsmittel wurden nicht eingelegt.

Umfang der Baumaßnahme: Der 430 Meter lange 1. Bauabschnitt des Teiles II des Südverbundes Chemnitz schließt an den Ausbauquerschnitt des Teiles I an. Er wird vierstreifig gebaut mit Mittelstreifen und dreireihiger Baumallee und für eine Verkehrsbelastung von etwa 35.000 Kraftfahrzeugen pro Tag. Die verkehrstechnische Überprüfung hat ergeben, dass aufgrund der zu erwartenden Verkehrsbelastung eine niveaugleiche, ampelgeregelte Kreuzung mit der Bernsdorfer Straße gebaut werden muss.

Angeschlossen und weitergeführt bis zunächst zur Bernsdorfer Straße wird der einseitig angelegte Zweirichtungsradweg des Teiles I. Dieser ist im 2. BA bis zur Anbindung Mittagleite vorgesehen.
Zur Erschließung der mit dem Bau des Südverbundes von der Jägerschlößchenstraße abgeschnittenen städtischen Flächen (die zur Grünnutzung verpachtet sind), soll eine private Straße der Stadt von vier Metern befestigter Breite und drei Ausweichstellen (je fünf Meter Breite) mit Anschluss an die Bernsdorfer Straße gebaut werden.

Mit dem Ausbau der Kreuzung Südverbund/ Bernsdorfer Straße werden zwei der bisherigen Zufahrten an der Bernsdorfer Straße zu den Produktionsstätten des Rohr- und Kaltwalzwerkes wegfallen; erhalten bleibt die Hauptzufahrt an der Bernsdorfer Straße. Mit dem Weiterbau des Südverbundes entsteht die endgültige Anbindung des Werkes an den Südverbund über die Verbindungsstraße zur Mittagleite. In der Bauphase müssen die Werkszu- und -ausfahrten an der Bernsdorfer Straße noch bis zur Fertigstellung der ersatzweise provisorischen Zufahrt ermöglicht werden. (Ersatzweise wird das Werk im 1. BA über eine provisorische Zufahrt im 1. BA an den östlich der Kreuzung Bernsdorfer Straße endenden Kreuzungsarm des Südverbundes angehängt.)

Leitungsumverlegungen: Von den erforderlichen Leitungsumverlegungen für Telefon, Strom, Gas, Trinkwasser und Abwasser sind insbesondere die Umverlegungen der Fernwasserleitung des Zweckverbandes Fernwasser Südsachsen (die Leitung liegt parallel zum Südverbund außerhalb des Lärmschutzwalls) und der Gashochdruckleitung der Stadtwerke Chemnitz AG (im Bereich der Kreuzung mit dem Südverbund) von wesentlicher Bedeutung. Beide Leitungen werden durch die jeweiligen Eigentümer in Vorleistung zum Straßenbau verlegt. Mit dem Straßenbau koordiniert werden muss nur die Verlegung der Gashochdruckleitung im Bereich der Querung des Anschlussgleises des Rohr- und Kaltwalzwerkes. Weitere Leitungsverlegungen sind im Ausbaubereich Bernsdorfer Straße vorgesehen: So wird der ESC in der Bernsdorfer Straße einen Kanalabschnitt über rund 60 Meter Länge koordiniert mit dem Straßenbau auswechseln und auch selbst finanzieren. Außerhalb des planfestgestellten Bereiches werden in Eigenleistung durch die Stadtwerke Chemnitz AG auf der Bernsdorfer Straße bis zur Jägerschlößchenstraße die Elt-Freileitungen erdverlegt und die Beleuchtung erneuert, ebenfalls zeitlich abgestimmt mit dem Straßenbau.
Zur Dosierung der Regenwasserableitung des Südverbundes ist ein geschlossenes Regenrückhaltebecken geplant.

Auf der nördlichen Seite der Trasse werden aktive Schallschutzmaßnahmen in Form von 3,0 bis 4,5 Meter hohen Erdwällen erforderlich. Außerdem ist - zur Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft durch die geplante Baumaßnahme - die landschaftsplanerische Aufwertung von drei in städtischem Eigentum befindlichen Ersatzflächen im Abschnitt Bernsdorfer Straße bis Augustusburger Straße vorgesehen. An der Trasse selbst werden eine dreireihige Baumallee gepflanzt sowie Sträucher, Wiesen und vereinzelte Baumgruppen zur Begrünung der Lärmschutzwälle. Einvernehmlich wurden die Pachtverhältnisse der von der Baumaßnahme betroffenen Gärtner bereits gekündigt und die Entschädigungszahlungen derzeit vorgenommen.

Kosten: Für die Realisierung des anspruchsvollen Straßenbauvorhabens Neubau Südverbund Chemnitz, Teil II, 1. Bauabschnitt hat die Stadt Chemnitz einen Förderantrag gemäß GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) beim Regierungspräsidium Chemnitz gestellt.
Die Gesamtkosten betragen reichlich neun Millionen Mark. Entsprechend der Kostenberechnung wurden 8,78 Millionen Mark zuwendungsfähige Kosten ermittelt - bei einer 75-prozentigen Förderung entspricht dies 6,585 Millionen Mark Einnahmen Fördermitel und einen durch das Budget des Tiefbauamtes der Stadt Chemnitz zu erbringenden Eigenanteil von 3,318 Millionen Mark.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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