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PRESSEMITTEILUNG 226 Chemnitz, den 24.04.2001
Hilfeempfänger in Arbeit vermittelt
Im Bereich des Sozialamtes der Stadt Chemnitz waren per 28. Februar 2001 insgesamt 502 Hilfeempfänger mit einem befristeten Arbeitsvertrag in Maßnahmen der Hilfe zur Arbeit beschäftigt, 109 von ihnen sind Hilfeempfänger mit Ansprüchen auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe. Von diesen 502 Chemnitzerinnen und Chemnitzern sind: 223 in ASS-Maßnahmen (Arbeit-statt-Sozialhilfe), 29 im Chemnitzer Modell, 86 im Neuen Chemnitzer Modell und 164 über GIZA beschäftigt.
Zu den Projekten: „ASS“ bedeutet die Vermittlung von Hilfeempfängern durch das Sozialamt zunächst in den sogenannten zweiten Arbeitsmarkt mit dem Ziel der Vorbereitung der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt. Unter dem Begriff „Chemnitzer Modell“ versteht man die Qualifizierung von Hilfeempfängern, und zwar branchen- und arbeitsplatzbezogen. Damit werden die Betreffenden innerhalb von zwei bis drei Monaten auf die Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt vorbereitet und anschließend - wiederum befristet für ein Jahr - auch direkt an die Arbeitgeber vermittelt. Im Unterschied dazu werden Hilfeempfänger über das Neue Chemnitzer Modell vom Sozialamt sofort, d.h. ohne den „Zwischenschritt“ Qualifizierung auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt. Hinter dem Kürzel GIZA „versteckt“ sich das Projekt Gemeinschaftsinitiative zur Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen.
Betreut werden vom Sozialamt außerdem Hilfeempfänger in gemeinnütziger zusätzlicher Arbeit - zum Stichtag 28.Februar 2001 waren dies 129 Chemnitzerinnen und Chemnitzer. Diese Hilfeempfänger werden über einen längeren Zeitraum auf einen befristeten Arbeitsvertrag vorbereitet. 124 Chemnitzerinnen und Chemnitzer befanden sich per 28. Februar 2001 in Vorbereitungsphasen auf einen befristeten Arbeitsvertrag.
Insgesamt befanden sich zum Stichtag 28.Februar 2001 785 Hilfeempfänger im sogenannten Verbundsystem Hilfe zur Arbeit, davon waren mit 319 knapp die Hälfte Frauen.
Nicht gezählt sind in diesem Zusammenhang diejenigen Hilfeempfänger, die in der sogenannten Feststellungsmaßnahme (FEM) des Sozialamtes hinsichtlich ihrer praktischen und theoretischen Fähigkeiten zur Arbeitsvermittlung geprüft werden. Im Auftrag des städtischen Sozialamtes hat seit April 1997 die DEKRA-Akademie diese Überprüfung übernommen. In einem Zeitraum von jeweils drei bis vier Wochen werden die Fähigkeiten der Hilfeempfänger zur künftigen Arbeitsvermittlung festgestellt. Zum 28. Februar 2001 wurden 181 Chemnitzerinnen und Chemnitzer in der FEM des Sozialamtes betreut und von den DEKRA-Fachleuten geprüft. 69 Hilfeempfänger konnten nach Abschluss der FEM im Februar in die Vermittlung in Maßnahmen der Hilfe zur Arbeit durch das Sozialamt übernommen werden.
Stadt Chemnitz