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PRESSEMITTEILUNG 266 Chemnitz, den 09.05.2001
Information der Meldebehörde im Bürgeramt:
Unbedingt beachtet werden sollte, dass in einer Vielzahl von Ländern bei der Einreise eine Mindestgültigkeit des Personaldokuments von sechs Monaten verlangt wird.
Eine Verlängerung der Personalausweise und Reisepässe ist nicht möglich.
Bei der Neubeantragung sind deshalb folgende Unterlagen vorzulegen: Geburts- oder Eheurkunde (oder Buch der Familie, wenn vorhanden), je neu beantragtes Dokument 1 Lichtbild (35 x 45 mm) sowie das bisherige Personaldokument.
Zur Zeit gelten folgende Gebühren: Personalausweis 15,00 DM; Reisepass 50,00 DM (für Antragsteller unter 26 Jahren 25,00 DM). Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten. Von der Antragstellung bis zur Fertigstellung der Dokumente müssen ca. 4 bis 6 Wochen eingeplant werden.
Die aktuellen Sprechzeiten der Meldebehörde im Bürgeramt der Stadt Chemnitz (Sitz: Elsasser Straße 8, Erdgeschoss) sind: Montag, Mittwoch, Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 18:00 Uhr. Die Sprechzeiten der Außenstelle im Ortsteil Grüna sind: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 13:00 bis 17:00 Uhr.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Meldebehörde unter der Rufnummer 0371/488-3355 zur Verfügung.
Stadt Chemnitz