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PRESSEMITTEILUNG 267 Chemnitz, den 10.05.2001

Information aus dem Sozialamt der Stadt:

Anträge bearbeitet zur Gewährung
eines einmaligen Heizkostenzuschusses

Nach Abschluss der Antragsannahme zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2000/2001 informiert das Sozialamt der Stadt Chemnitz, dass bis zum 30. April 2001 insgesamt 13.981 Anträge auf Heizkostenzuschuss im laufenden Wohngeldverfahren sowie 4.146 Anträge auf Heizkostenzuschuss durch Geringverdienende, Empfänger von Bundesausbildungsbeihilfe (BAB)/ Ausbildungsgeld (ABG) sowie Heime in der Abteilung Wohngeld/ Wohnungsfürsorge im Sozialamt der Stadt Chemnitz gestellt wurden.

Insgesamt wurden von der Stadt Chemnitz 14.116 Anträge bewilligt; die bewilligte Summe an Heizkostenzuschuss in DM beträgt 3.762.531,30 DM.

Wie das Sozialamt der Stadt Chemnitz weiter informiert, ist mit einer weiteren Antragstellung auf Heizkostenzuschuss für jene Wohngeldantragsteller zu rechnen, die einen ablehnenden Bescheid ihres Antrages auf Wohngeld erhalten haben, jedoch mit ca. 700 DM in den Kreis der Geringverdienenden gehören. Schwerpunkt der Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Abteilung Wohngeld/ Wohnungsfürsorge ist deshalb derzeit die Bearbeitung der Anträge auf Heizkostenzuschuss für Geringverdienende.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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