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Aktuelle Pressemitteilungen

 

PRESSEMITTEILUNG 37 Chemnitz, den 23.01.2001

Information des Ordnungsamtes der Stadt
über Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern

Bitte beachten: Ordnungsamt nicht Bearbeitungsstelle!

Das Ordnungsamt der Stadt Chemnitz informiert, dass ein Merkblatt zu Leistungen an ehemalige NS-Zwangsarbeiter im Ordnungsamt eingesehen werden kann.

Die Antragsfrist für diese Leistungen hat mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ am 12. August 2000 begonnen und beträgt im Regelfall acht Monate. Sie endet damit am 11. April 2001.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Ordnungsamt nicht die Stelle zur Bearbeitung dieser Anträge ist. Die Bearbeitung erfolgt in den Partnerorganisationen der Stiftung, welche im Merkblatt aufgeführt sind.

Auskünfte erfolgen durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Chemnitz, Sitz: Elsasser Straße 8 in 09120 Chemnitz im Erdgeschoss, Zimmer 4 zu den Öffnungszeiten:

Montag, Mittwoch und Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 18:00 Uhr.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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