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PRESSEMITTEILUNG 372 Chemnitz, den 19.06.2001
Mietspiegel der Stadt Chemnitz
mit Gültigkeit ab 01. Juli 2001
Gleichfalls wurde von der Arbeitsgruppe der Beschluss gefasst, dass sich der territoriale Gültigkeitsbereich des Mietspiegels auf die zum 01.01.1999 eingemeindeten Stadtteile Röhrsdorf, Wittgensdorf, Grüna und Mittelbach erweitert.
Mit Stadtratsbeschluss vom 21.06.1995 erfolgte die Berufung der Mitglieder in die Arbeitsgruppe „Mietspiegel“. Seitens der Stadt Chemnitz arbeiten in der Arbeitsgruppe Vertreter des Amtes für Organisation und Informationsverarbeitung der Stadt Chemnitz und der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Vermessungsamt; außerdem gehören Vertreter des Mietervereins, der zwei in Chemnitz organisierten Vermietervereine, der Grundstücks- und Gebäudewirtschaftsgesellschaft mbH sowie aus Wohnungsbaugenossenschaften zur Arbeitsgruppe. Beratend wirkt das Amtsgericht Chemnitz mit.
Die Erstellung des Mietspiegels basiert auf der Grundlage des § 2 (5) Gesetz zur Regelung der Miethöhe (MHG) vom 18.12.1974, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe vom 15.12.1995. Danach sollen Gemeinden Mietspiegel erstellen.
Erworben werden kann der Mietspiegel der Stadt Chemnitz zum Preis von 10 Mark - erhältlich zum Beispiel in den Kassenbereichen des Bürger- und Verwaltungszentrums Moritzhof an der Bahnhofstraße, im Technischen Rathaus an der Annaberger Straße, im Amt für Organisation und Informationsverarbeitung im Rathaus am Markt sowie in allen Bürgerservicestellen der Stadt Chemnitz.
Stadt Chemnitz