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PRESSEMITTEILUNG 394 Chemnitz, den 29.06.2001

Information zur Festsetzung der Waldbrandwarnstufen

Geringe Waldbrandgefahr für städtische und umliegende Wälder

Die Abteilung Forsten/ Untere Forstbehörde im Garten-, Friedhofs- und Forstamt der Stadt Chemnitz hat in den vergangenen Tagen mehrfach Anfragen zur Bedeutung der Waldbrandwarnstufen erhalten und deshalb die folgenden Informationen mit der Bitte um Veröffentlichung zusammengestellt:

Der Waldbranddienst in den Forstämtern des Freistaates Sachsen wird durch eine Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten vom 05. Mai 1997 geregelt.
Aufgrund regionaler Unterschiede der Waldbrandgefährdung werden die sächsischen Wälder in Waldbrandgefahrenklassen eingestuft. Die städtischen und die umliegenden Wälder um die Stadt Chemnitz sind eingestuft in die Waldbrandgefahrenklassen C – dies sind Gebiete mit geringer Waldbrandgefahr.

Die aktuelle Waldbrandwarnstufe wird durch ein sogenanntes „Leitforstamt“ ermittelt, ausgelöst, verändert oder aufgehoben; für die Stadt Chemnitz ist dies das Sächsische Forstamt Hainichen, Sitz Mittweida.

Das Verfahren zur Feststellung einer Waldbrandwarnstufe – zur Zeit gilt Waldbrandwarnstufe 1 - basiert auf dem einander wechselseitig bedingenden Zusammenhang zwischen Witterungsverlauf und Vegetationsstand einerseits und der Zünd- und Brennbereitschaft andererseits. Festgelegte Schwellenwerte trennen die einzelnen Waldbrandwarnstufen voneinander. So bedeutet:

Waldbrandwarnstufe 1 – Waldbrandgefahr,
Waldbrandwarnstufe 2 – erhöhte Waldbrandgefahr,
Waldbrandwarnstufe 3 – hohe Waldbrandgefahr.

Mit ausgelöster Waldbrandwarnstufe 1 beginnt für die Forstbehörde der Meldedienst, d.h. die Information über die Waldbrandgefahr. Gleichzeitig wird der „Alarmplan für den Waldbrandschutz“, der bis zum 15. Februar eines jeden Jahres aufzustellen bzw. zu aktualisieren ist und die Ausrüstungen in den Forststützpunkten überprüft.

Mit Auslösung der Waldbrandwarnstufe 2, die eine höhere Gefährdung voraussetzt als die „1“ und wobei mit einem weiteren Anstieg in der Waldbrandgefährdung zu rechnen ist, setzt bei der Unteren Forstbehörde ein Kontrolldienst ein. Regelmäßig werden die Stadtwälder durch die Mitarbeiter der Abteilung Forsten kontrolliert.

Mit Auslösung der Waldbrandwarnstufe 3, die gleichbedeutend mit einer hohen Waldbrandgefahr ist, werden die Wälder ständig kontrolliert.

Die Bürgerinnen und Bürger werden über die ausgelöste Waldbrandwarnstufe über Warnstufentafeln informiert. Solche Tafeln gibt es im Stadtgebiet von Chemnitz zum Beispiel am Technischen Rathaus, an den Revierförstereien und auch am Campingplatz Oberrabenstein.
Das für den Waldbrandschutz seit 1967 verwendete Symbol – das Eichhörnchen mit dem Flammenschweif – ermöglicht in seiner dargestellten Form auch den verbindenden Gedanken an die gefahrbringende Flamme für die Wälder. Durch Waldbrände entstehen immer wieder erhebliche ökologische und ökonomische Schäden in den Wäldern. Mit der Bekanntmachung der Waldbrandgefahrenstufen auf Anzeigentafeln und bei Waldbrandwarnstufe 3 zusätzlich auch über Rundfunk und Presse soll die Bevölkerung über erhöhte Gefahr von Waldbränden in den Wäldern informiert werden.

Obwohl die stadtnahen Wälder über ein sehr dichtes Wassernetz verfügen sollte bei ausgelöster Waldbrandwarnstufe 3 kein Spaziergänger mehr die Waldwege verlassen!

Hinweise und Fragen richten Bürgerinnen und Bürger bitte an die Untere Forstbehörde im Garten-, Friedhofs- und Forstamt der Stadt Chemnitz im Technischen Rathaus, Annaberger Straße 93, 09120 Chemnitz.

Hinweis für Redaktionen: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte unter Ruf 0371/488-6750 an Herrn Dr. Gernot Kupfer, Leiter der Abteilung Forsten/ Untere Forstbehörde im Garten-, Friedhofs- und Forstamt der Stadt Chemnitz.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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