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PRESSEMITTEILUNG 398 Chemnitz, den 03.07.2001

Information aus dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt:

Freiflächen - sind für alle da, Hundewiesen speziell für die Vierbeiner

Und: Wie können Hundehalter mit ihren Tieren und Bürger (ohne Hunde) die städtischen Freiflächen gemeinsam nutzen?

Die Freiflächen der Stadt Chemnitz sollen allen Bürgerinnen und Bürgern für die verschiedensten Nutzungen zur Verfügung stehen: Für Kinder zum Spielen und für sportliche Aktivitäten, zum Entspannen in der Natur und ebenso für Bürgerfeste in den Parkanlagen. Doch natürlich wollen und sollen sich auch die Vierbeiner im (städtischen) Freiraum bewegen: Deshalb hat die Stadt Chemnitz der erheblichen Zunahme von Hunden bzw. Hundehaltern in den vergangenen Jahren Rechnung getragen und zehn Flächen zum freien Auslauf geschaffen. Nach Information aus dem Steueramt der Stadt Chemnitz sind zur Zeit etwa 7.000 Hunde im Stadtgebiet Chmnitz offiziell erfasst; damit hat sich in den vergangenen zehn Jahren die Zahl der Hunde in Chemnitz verdoppelt. Das gemeinsame Nutzen der städtischen Freiflächen kann aber nur dann konfliktarm verlaufen, wenn alle Nutzer zu gegenseitiger Akzeptanz bereit sind und gewisse Grundregeln eingehalten werden: In der Anlage zur Polizeiverordnung vom 15. November 2000 wurden 50 Grün- und Erholungsanlagen genannt, in denen die Hundeführer den Hund an der Leine führen müssen. Weiterhin muss der Tierhalter dafür Sorge tragen, dass sein Tier im öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne eine hierfür geeignete Aufsichtsperson frei herumläuft. Im Stadtgrün von Chemnitz wurden durch Mitarbeiter des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes in den letzten Wochen Hundewiesen mit entsprechender Beschilderung und teilweiser optischer Abgrenzung durch Zäune ausgewiesen, auf denen sich Hunde frei bewegen können. So stehen zehn derartige Hundewiesen in folgenden Gebieten von Chemnitz zur Verfügung: - Flemminggebiet zwischen Albert-Schweitzer-Straße und Rudolf-Krahl-Straße
- Stadtpark an der Gluckstraße
- Stadtteilpark zwischen Südverbund und Helbersdorfer Straße
- Andréplatz
- Scheffelstraße Fläche an der Heiztrasse (Schlucht)
- ehemalige Flughafenkippe jetzt Park Kappel
- Karl-Liebknecht-Straße unterhalb Busbahnhof
- Neue Schloßteichanlage
- Teil vom Wilhelm-Külz-Platz
- Grünzug Augustusburger Straße zwischen Hans-Sachs-Straße und Jahnstraße. Leider gibt es aber nach wie vor erheblichen Anlass zu berechtigter Kritik - und dabei geht es um den in den Grünanlagen zurückgelassene Hundekot. Hundebesitzer sind verpflichtet, Freiflächen nicht durch die Tiere verunreinigen zu lassen bzw. Verunreinigung unverzüglich zu beseitigen. Hier klaffen nach Information des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes und auch des Ordnungsamtes Theorie und Praxis besonders weit auseinander: Vielen Hundebesitzern scheint nicht bewusst zu sein, dass sie ausgesprochen egoistisch handeln und die Nutzungsqualität des Grüns zum Beispiel für Kinderspiel- und Liegewiesen durch unhygienische Zustände erheblich herabsetzen. Außerdem wird die gärtnerische Pflege der verunreinigten Freiflächen zu einer fast unzumutbaren Tätigkeit. Bedingt durch die Personalsituation, die bereits zu einer sehr extensiven Pflege führen musste, kann nach Auskunft des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes die Reinigung der von Hunden verunreinigten Freiflächen nicht in dem erforderlichen Umfang durchgeführt werden. Das Amt betont in diesem Zusammenhang auch, dass nach wie vor die vorrangige Aufgabe die gärtnerische Pflege der Anlagen ist und nicht die Nacharbeit für ordnungswidriges Verhalten! Die Säuberungsarbeiten erfolgen gekoppelt an die gärtnerische Tätigkeit – zum Beispiel Beräumung von Gras, Laub und Unkraut; einen separaten Säuberungsdienst zur Beseitigung von Hundekot gibt es nicht. Zum Test wurden so genannte Hundetoiletten an allen Hundewiesen und auf dem Körnerplatz aufgestellt. Leider aber, so ergeben die bisherigen Kontrollen, erfolgte bisher eine zweckentsprechende Nutzung nur in den seltensten Fällen. Die Hundetoiletten werden durch Mitarbeiter des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes vor Ort kontrolliert. Der Zeitraum der Kontrollen ist an die Säuberungsarbeiten der Papierkörbe gekoppelt und erfolgt durchschnittlich dreimal pro Woche. Die Tierhaltung mit Regelung zur Aufsichtspflicht, zum Anleinen und zur Beseitigung von Verunreinigungen durch Tiere ist in den Polizeiverordnung der Stadt Chemnitz vom 15. November 2000 in den Paragraphen 4 und 5 geregelt. Verstöße gegen diese Verordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können entsprechend geahndet werden. Laut gültiger Polizeiverordnung können Ordnungswidrigkeiten Geldbußen zwischen 10 DM und 2.000 DM erhoben werden; nach Auskunft des Ordnungsamtes der Stadt ist bei Verunreinigung mit einer Ordnungsstrafe von etwa 100 DM zu rechnen. Das Problem ist das Feststellen der Verunreinigung auf frischer Tat – mit genauer Uhrzeit, Örtlichkeit und dem Verweis auf den entsprechenden Hundehalter. Zum Durchsetzen der Polizeiverordnung ist besonders der Einsatz der städtischen Vollzugsdienstes erforderlich. Die dargelegte Problematik ist jedoch nicht allein durch eine Verordnung und das Androhen von Strafen klärbar. Hier wünschten sich die Mitarbeiter des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes und des Ordnungsamtes Zivilcourage von den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort. Vor allem aber natürlich das Einhalten der Verordnung durch die Hundehalter selbst.
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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