Aktuelle Pressemitteilungen
PRESSEMITTEILUNG 40 Chemnitz, den 25.01.2001
Information aus dem Ordnungsamt der Stadt:
Wie das Ordnungsamt der Stadt informiert, hat sich die Stadt Chemnitz bei der Neuanschaffung für Geräte ohne Drucker entschieden. Grund ist, dass diese nicht nur wesentlich bedienfreundlicher sind, sondern auch kostengünstiger in der Wartung und nicht zuletzt auch leichter (was ihr Gewicht betrifft). Für Parksünder bedeutet die technische Umrüstung, dass er/sie künftig an seinem Fahrzeug nicht mehr wie bisher Verwarnungen mit Tatvorwurf und Zahlschein vorfinden wird.
Ab 01. Februar 2001 werden Polizeibeamte und Politessen in Chemnitz also „nur“ noch jeweils eine Mitteilung am Fahrzeug hinterlassen. Auf dieser steht schwarz auf weiß für den Betroffenen nachzulesen, dass eine Ordnungswidrigkeit vorliegt und wer diesen Verstoß gegen das Straßenverkehrsrecht registriert hat.
Alle weiteren Informationen erhält der Halter des Fahrzeugs dann durch die Mitarbeiter der Zentralen Bußgeldstelle. Jeder betroffene Farhzeughalter erhält eine schriftliche Verwarnung bzw. Anhörung übersandt, in der der genaue Tatvorwurf geschildert wird. Gleichzeitig mit diesem Schreiben erhält der Betroffene die Möglichkeit, sich zum Sachverhalt zu äußern. Das Ergebnis dieser Prüfung wird dem Betroffenem mitgeteilt. Zur Überweisung des Verwarngeldes liegt dem Schreiben von der Zentralen Bußgeldstelle der Stadt ein Zahlschein bei.
Wird die Verwarnung vom Betroffenen nicht anerkannt, d.h. also: geht keine Zahlung ein, erlässt die Bußgeldstelle einen Bußgeldbescheid - der allerdings dann auch mit weiteren Gebühren und Auslagen verbunden ist.
Das Ordnungsamt weißt noch auf Folgendes hin: Wenn ein Halter eines Fahrzeugs dieses nicht selbst geführt hat und auch den Verantwortlichen nicht nennt, kann er auch weiterhin für die Kosten des Verfahrens zur Verantwortung gezogen werden und erhält einen entsprechenden Kostenbescheid.
Stadt Chemnitz