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PRESSEMITTEILUNG 413 Chemnitz, den 13.07.2001
Oberverwaltungsgericht verpflichtet Stadtverwaltung,
dem früheren Leiter des Stadtplanungsamtes
diesen Dienstposten wieder zu übertragen
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht verpflichtet die Stadt Chemnitz im Wege einstweiliger Anordnung, dem früheren Leiter des Stadtplanungsamts, Herrn Dr. Seidel, wieder diesen Dienstposten zu übertragen.
Herr Dr. Seidel hatte gegen seine Versetzung auf die Stelle des Leiters Grundsatzangelegenheiten geklagt. Das Oberverwaltungsgericht sieht diese Versetzung als rechtswidrig an, weil dadurch das „Recht auf statusgemäße Beschäftigung“ Dr. Seidels verletzt worden sei.
In der Begründung heißt es, dass dem Beamten zwar kein „Recht am Amt“ zustünde, jedoch ein Recht auf „statusgemäße Beschäftigung“. Damit, so das Gericht, verböte sich die Umsetzung auf einen Dienstposten, mit dem eine „unterwertige“ Tätigkeit verbunden sei.
Pressestelle
Stadt Chemnitz
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