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PRESSEMITTEILUNG 437 Chemnitz, den 30.07.2001
Wahl Bürgermeisterin D5 ungültig
Ernennung Matthias Hertel zum Kämmerer nicht möglich
Nach dem vom Regierungspräsidium Chemnitz vollumfänglich geteilten Ergebnis der Prüfung der beamtenrechtlichen Voraussetzung für eine Ernennung des Herrn Matthias Hertel sieht sich der Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz außer Stande, den Beschluss des Stadtrates vom 27.06.2001 umzusetzen und die Ernennung des Herrn Hertel zum kommunalen Wahlbeamten vorzunehmen. Eine vollständige Prüfung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen war erst nach einer erfolgten Wahl möglich.
Die Ernennung von Frau Ludwig und Herrn Hertel zu Wahlbeamten kann damit am 1. August nicht erfolgen.
Aufgrund der neu entstandenen Situation wird der Oberbürgermeister zuerst Gespräche mit den Fraktionen führen, bevor der weitere Verfahrensweg festgelegt wird.
Andreas Bochmann
Pressesprecher
Stadt Chemnitz