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PRESSEMITTEILUNG 439 Chemnitz, den 31.07.2001

Kulturdenkmale in Chemnitz suchen neuen Eigentümer oder Nutzer
Katalog herausgegeben zu leerstehenden
und gefährdeten Kulturdenkmalen in der Stadt Chemnitz

Untere Denkmalschutzbehörde im Baugenehmigungsamt berät Interessenten

Das noch vorhandene historische Stadtbild der traditionsreichen Industriestadt Chemnitz wird vor allem von seinen rund 5000 eingetragenen Denkmalen gekennzeichnet. Der Schutz dieser Objekte hat in den letzten Jahren zunehmend an öffentlichem Interesse gewonnen. Trotzdem haben gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen dazu geführt, dass viele Denkmale ihre frühere Nutzung verloren haben, somit „leer“ stehen.

Aufgabe von Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und auch der Bürger im einzelnen ist es, den Verlust an historischer Substanz, an überkommenen Techniken, Bauweisen und Materialien so gering wie möglich zu halten. Denkmalpflege ist im positiven Sinn ein wirtschaftlicher Standortfaktor. Der Erhalt von Denkmalsubstanz ist langfristig sinnvoll, günstiger und auch ressourcenschonender als Abriss und Neubau. Denkmalpflege erhält Lebenszusammenhänge und die kulturelle Infrastruktur, schafft Identität für die Bewohner der Stadt.

Die Abteilung untere Denkmalschutzbehörde im Baugenehmigungsamt der Stadt Chemnitz hat jetzt einen umfangreichen Katalog erarbeitet und herausgegeben, der über leerstehende und gefährdete Kulturdenkmale in Chemnitz informiert, die eine neue Nutzung suchen. Kaufinteressenten erhalten hiermit Informationen über eine Auswahl von Denkmalobjekten im Stadtgebiet von Chemnitz, die einen neuen Eigentümer bzw. eine neue Nutzung suchen. Im Katalog steht nicht die kunsthistorische Beurteilung der Denkmale im Vordergrund, sondern die sachliche Information zu den aufgeführten Einzeldenkmalen mit dem Ziel, Information zwischen bisherigen Eigentümern, Käufern und Nutzungsinteressenten zu vermitteln.

Die umfangreiche Präsentation von insgesamt 48 Objekten umfasst sowohl Wohngebäude, wie kleinere Fachwerkhäuser aus dem 18. Jahrhundert oder stattliche Mietswohnhäuser der Jahrhundertwende, wie auch interessante Industrie- und Gewerbeobjekte.
Viele der aufgeführten Kulturdenkmale sind durch den jahrelangen Leerstand und fehlende Nutzungskonzepte stark im Bestand gefährdet, so dass sich die bisherigen Eigentümer zum Verkauf entschlossen haben. Anbieter sind die Stadt Chemnitz, die GGGmbH und viele Privateigentümer. Seitens der kommunalen Denkmalschutzbehörde sollen diese „Rettungsversuche“ im Sinne eines „Denkmalmanagements“ unterstützt werden.

Weitere Informationen und ausführliche Beratung erhalten Interessenten bei der Abteilung Denkmalschutzbehörde im Baugenehmigungsamt oder bei den im Katalog aufgeführten einzelnen Ansprechpartnern.

Die Kataloge sind nicht käuflich zu erwerben, liegen jedoch zur Einsicht aus -

- in jedem Amt des Dezernates für Stadtentwicklung und Bauordnung der Stadt Chemnitz (Sitz: Technisches Rathaus, Annaberger Straße 89),

- im Liegenschaftsamt der Stadt Chemnitz (Technisches Rathaus, Annaberger Straße 93),

- in der Chemnitzer Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (CWE - Zschopauer Straße 48),

- bei der Stadtmarketing Chemnitz GmbH (Bahnhofstraße 6),

- sowie im Bereich Immobilien der GGGmbH (im „Steinhaus“, Clausstraße 10/ 12).

Das Anfertigen von Kopien der Datenblätter des jeweiligen „Wunschojektes“ ist möglich.

Finanzielle Unterstützung
für Eigentümer von Kulturdenkmalen

Die finanziellen Zuwendungen sollen den Eigentümer/ Besitzer bei der Erfüllung seiner Erhaltungspflicht und der Pflege des Denkmals unterstützen. Förderprogramme und Fördermöglichkeiten für die Sanierung von Kulturdenkmalen in der Stadt Chemnitz gewähren:

- das Staatsministerium des Inneren des Freistaates Sachsen (über das Regierungspräsidium Chemnitz, Referat Denkmalschutz)

- die Stadt Chemnitz (über die Kommunale Denkmalschutzbehörde)

- die Deutsche Stiftung Denkmalschutz in Bonn (für ausgewählte Objekte)

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Gefördert werden Maßnahmen zur Erhaltung des Baudenkmals, vorrangig aber die Mehraufwendungen für den Erhalt originaler Bauteile, Materialien und Ausstattungen.

Steuerliche Vergünstigungen beim Erwerb bzw. der Sanierung von Kulturdenkmalen stehen jeden Denkmaleigentümer gesetzlich zu. Die Abschreibung basiert auf § 7i, § 10f oder § 10g des Einkommensteuergesetzes (EstG) Die vollständige Absetzung der nachweisbaren und bescheinigten Baukosten innerhalb von 10 Jahren (pro Jahr 10 Prozent) ist dabei möglich.

Bescheinigungsbehörde ist das Regierungspräsidium Chemnitz, Referat Denkmalschutz.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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