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PRESSEMITTEILUNG 477 Chemnitz, den 20.08.2001

Stadt Chemnitz beantragt die Zulassung der Beschwerde
beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgericht Chemnitz vom 20.08.01 in der Verwaltungsstreitsache des Herrn Matthias Hertel gegen die Stadt Chemnitz wird die Stadt Chemnitz die Zulassung der Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht beantragen.

Ob die Beschlussvorlage am 22.08.01 von der Tagesordnung der Stadtratssitzung genommen wird, hängt davon ab, ob und wie das Gericht bis zum Sitzungstag entscheidet.

Eine Entscheidung über die Besetzung der Stelle wurde durch den Beschluss nicht getroffen.

Frank Motzkus
1. Bürgermeister

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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