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PRESSEMITTEILUNG 496 Chemnitz, den 27.08.2001

Information aus dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt:

Schloßteich muss entleert und abgefischt werden
Grund: geplante Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Gelände

Ab Montag, den 10. September 2001 muss nach Information aus dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt der Stadt Chemnitz mit der Entleerung des Schloßteiches begonnen werden. Vollständig ohne Wasser wird der Teich am 21. Oktober 2001 sein, in den folgenden zwei Tagen wird der Teich abgefischt.
Grund für die zum jetzigen Zeitpunkt notwendige Entleerung des Schloßteiches sind planmäßig durchzuführende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen am Schloßteich auf der Grundlage der Bestimmungen im vorzeitigen Bebauungsplan “Misch- und Gewerbegebiet Emilienstraße” und in der Planfeststellung und im Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Vorhaben “Ausbau Innerer Stadtring – zwischen Zwickauer Straße und Annaberger Straße” zu naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen für die in den Gebieten erfolgten Eingriffe in Natur und Landschaft.

Baubeginn wird nach Information des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes am 24. Oktober 2001 sein, Bauende am 31. Mai 2002, die entsprechenden Pflegemaßnahmen sind bis 31. Oktober 2002 vorgesehen. Die Baustelle wird im Wesentlichen von der "Wasserseite" aus betrieben. Dazu wird eine Baustraße unterhalb des Ufers verlegt. Notwendige Voraussetzung aber ist, dass der Teichuntergrund ausreichend abgetrocknet und damit tragfähig ist. Daraus ergibt sich die Zeitspanne zwischen der bereits jetzt notwendigen Entleerung und dem Baubeginn.
Im Winterzeitraum werden die kompletten Erdarbeiten für die Insel und die Uferböschungen durchgeführt. Die Arbeiten müssen im Frühjahr 2002 weitgehend abgeschlossen sein, damit eine erfolgreiche Pflanzung der Röhrrichtflächen kurz nach Austrieb in den bereits erfolgten Teilanstau (bis ca. 50 cm unterhalb des normalen Wasserstands) durchgeführt werden kann.

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

- Beseitigung der künstlichen Ausgangsmaterialien (Betonwabenplatten zur Uferbefestigung)

- Aufschüttung einer Insel und Bodenmodellierung des Ufers durch Abflachung der Uferböschung und Anlegen von Flachwasserzonen

- Anpflanzung und ingenieurbiologische Maßnahmen zur Ufersicherung (sogenannte Lebendbaumaßnahmen)

Gepflanzt werden: 26 Bäume ( Grauerle, Esche, Traubenkirsche, Stieleiche, Trauerweide, Winterlinde); 287 Sträucher (Haselnuss, Pfaffenhütchen, Schlehe, Faulbaum, Blutjohannisbeere, Schneespiere, Gemeiner Schneeball); 545 Weidenstecklinge (Silberweide, Ohr-Weide, Filzast-Weide, Purpurweide); 2.119 Uferstauden (Sumpfsegge, Mädesüß, Wasserschwertlilie, Flatter-Binse, Blutweiderich, Dost, Nelkwurz, Taglilie, Gilbweiderich, Glanzgras); 4.250 Röhrrichte (Gemeines Schilf, Rohrglanzgras); 3 Weiße Seerosen, 2 Große Teichrosen.

Die von der Baudurchführung wirtschaftlich Betroffenen (Gondelstation, Fischereipächter) werden für den ihnen entgangenen Gewinn entschädigt.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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