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Aktuelle Pressemitteilungen

 

PRESSEMITTEILUNG 581 Chemnitz, den 01.10.2001

Information aus dem Sozialamt der Stadt Chemnitz:
Längere Wartezeiten größtenteils passé

Zum Stand der Antragsbearbeitung für Wohngeld
nach dem neuen Wohngeldgesetz und zum Heizkostenzuschuss

Per 01. Januar 2001 trat die Neufassung des Wohngeldgesetzes in Kraft - darüber wurde mit Pressemitteilungen sowie Veröffentlichungen auch im Amtsblatt der Stadt Chemnitz ausführlich informiert. Beauftragt mit der praktischen Umsetzung des Gesetzes wurden vom Gesetzgeber die Kommunen; in der Stadt Chemnitz wurde das Sozialamt mit der zusätzlichen Aufgabe betraut.
Nach Abschluss der Maßnahme, die in den vergangenen 9 Monaten ein umfangreiches zusätzliches Arbeitspensum für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutete, informiert das Sozialamt der Stadt Chemnitz an dieser Stelle nochmals mit einem Beitrag über die gesamte Aktion und die Ergebnisse.

Ziele des neuen Wohngeldgesetzes sind die allgemeine Leistungsanpassung unter Berücksichtigung der Einkommensentwicklung seit 1990, die Vereinheitlichung des Wohngeldrechts in den alten und neuen Bundesländern sowie eine sozial gerechtere Ausgestaltung der Voraussetzung für die Leistung von Wohngeld.
Die umfangreichen Änderungen im Wohngeldrecht - die Auswirkungen auf die künftige Berechnung des Wohngeldes und damit auch auf die Wohngeldhöhe haben - machten jedoch eine Befristung aller bisherigen Wohngeldbescheide bis zum 31.12.2000 erforderlich.
Das bedeutete für die Bürgerinnen und Bürger bei Inanspruchnahme einer fortlaufenden Wohngeldgewährung, dass bis spätestens 31. Januar 2001 ein neuer Antrag zu stellen war. Auf Grund der Erhöhung der Einkommensgrenzen ging das Sozialamt der Stadt Chemnitz von einer größeren Anzahl von Wohngeldempfängern als bisher aus. Speziell für jene Bürgerinnen und Bürger, welche bisher wegen geringfügiger Überschreitung der Einkommensgrenzen eine Ablehnung erhielten, konnte sich jetzt eine Antragstellung lohnen.

Aber nicht nur die Zahl der zu erwartenden Neuantragstellungen allein bestimmte das Arbeitspensum der Mitarbeiter der Abteilung Wohngeld, Wohnungsfürsorge im Sozialamt der Stadt Chemnitz in den vergangenen Monaten, sondern auch die vom Gesetzgeber eingeräumte Möglichkeit der Beantragung zur Gewährung eines Vorschusses - und zwar für Haushalte, die dringend auf die Überweisung des Wohngeldes angewiesen sind.
So wurden im Zeitraum bis September 2001 insgesamt 24.385 Anträge bearbeitet und die Versorgung von 13.386 Empfängern von Haushalten mit Wohngeld realisiert. Die Summe des bewilligten Wohngeldes beläuft sich auf 22,48 Mio. DM. Im Vergleich mit dem Jahr 2000 wurden im gleichen Zeitraum 21.647 Anträge bearbeitet sowie 10.703 Haushalte mit einer Summe von 18,1 Mio. DM Wohngeld versorgt.

Darüber hinaus wurden 2.368 Anträge auf Vorschusszahlungen bearbeitet und bis auf wenige Ausnahmen alle beschieden.
Der Stand der Antragsabarbeitung insgesamt – übrigens sogar zwei Monate früher als geplant - bringt der Stadt Chemnitz im Vergleich mit anderen Städten des Regierungsbezirkes Chemnitz einen vorderen Platz ein.

Gleichlaufend mit der Einführung und Umsetzung des neuen Wohngeldgesetzes wurde das Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses vom 20. Dezember 2000 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Zweck dieses Gesetzes ist die Milderung von Härten, die für die Heizperiode 2000/2001 durch den Anstieg der Energiepreise entstanden und entstehen werden. Der Zuschuss beträgt 5 DM pro Quadratmeter.
Die Durchführung des Gesetzes wurde den Kreisfreien Städten übertragen und für die Stadt Chemnitz explizit das Sozialamt und das Amt für Ausbildungsförderung (ein Sachgebiet im Amt für Jugend und Familie) für die Anspruchsberechtigten festgelegt. Nach Abschluss der Antragsannahme zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2000/2001 am 30. April 2001, so dass Sozialamt, wurden 14.612 Anträge auf Heizkostenzuschuss im laufenden Wohngeldverfahren sowie 4.183 Anträge durch Geringverdienende, Empfänger von Bundesausbildungsbeihilfe (BAB)/Ausbildungsgeld (ABG) sowie Heime in der Abteilung Wohngeld, Wohnungsfürsorge gestellt.

Insgesamt wurden bisher von der Stadt Chemnitz 16.796 Anträge bewilligt, dass entspricht 89.4 Prozent der Gesamtantragstellungen; die bewilligte Summe an Heizkostenzuschuss beträgt 4.350.470,70 DM.

Die Sondergruppe Heizkostenzuschuss bearbeitet nunmehr vorrangig die Anträge von Geringverdienern sowie die anderer Anspruchsberechtigten.

Hinweis für Redaktionen: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an das Sozialamt der Stadt Chemnitz, Abteilung Wohngeld, Wohnungsfürsorge, Telefonnummer (03 71) 4 88-50 10, Herr Palme, oder (03 71) 4 88-64 48, Frau Melzer.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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