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Aktuelle Pressemitteilungen

 

PRESSEMITTEILUNG 781 Chemnitz, den 27.12.2001

Bearbeitung von Chemnitzpässen und Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

Mit Beginn des neuen Jahres ändern sich einige Zuständigkeiten innerhalb des Sozialamtes. Hierbei handelt es sich um die Bearbeitung von Chemnitzpässen und die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht.
Die Leistungsstellen der Abteilung Sozialhilfe prüfen o.g. Anträge ausschließlich für Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt.
Alle anderen Berechtigten stellen ihre Anträge ab 02.01.2002 bitte im

BVZ Moritzhof
Bahnhofstraße 53
Sozialamt, Abt. Wohngeld, Wohnungsfürsorge
Zi. 407 und 411

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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