Aktuelle Pressemitteilungen
PRESSEMITTEILUNG 93 Chemnitz, den 20.02.2001
Information aus dem Ordnungsamt:
Haben Sie auch schon einmal einen Brief erhalten, in dem man Ihnen zum Hauptgewinn gratulierte, den Sie sich dann bei einem gemütlichen Kaffetrinken in einer Gaststätte in Ihrer Nähe abholen sollen?
Vorsicht! Oftmals handelt es sich hierbei um Verkaufsveranstaltungen, bei denen Sie nichts geschenkt bekommen. Sie sollen während einer mehrstündigen Verkaufsshow unter dem Deckmantel der Einmaligkeit und Besonderheit überzeugt werden, stark überteuerte Produkte zu erwerben.
Woran erkennen Sie eine solche Veranstaltung?
1. Werden Sie stutzig, wenn man Ihnen zuviel verspricht, denn keiner hat etwas zu verschenken!
2. Haben Sie in letzter Zeit nicht an einem Preisausschreiben teilgenommen, können Sie auch nicht der glückliche Gewinner des Hauptpreises sein.
3. Meist wird in der Einladung auf den eigentlichen Zweck der Veranstaltung nicht eingegangen sowie vermieden.
Der Veranstalter vezichtet darauf, den Namen der Firma und eine Postanschrift anzugeben.
Vorsicht! Oftmals handelt es sich hierbei um Verkaufsveranstaltungen, bei denen Sie nichts geschenkt bekommen. Sie sollen während einer mehrstündigen Verkaufsshow unter dem Deckmantel der Einmaligkeit und Besonderheit überzeugt werden, stark überteuerte Produkte zu erwerben.
Woran erkennen Sie eine solche Veranstaltung?
1. Werden Sie stutzig, wenn man Ihnen zuviel verspricht, denn keiner hat etwas zu verschenken!
2. Haben Sie in letzter Zeit nicht an einem Preisausschreiben teilgenommen, können Sie auch nicht der glückliche Gewinner des Hauptpreises sein.
3. Meist wird in der Einladung auf den eigentlichen Zweck der Veranstaltung nicht eingegangen sowie vermieden.
Der Veranstalter vezichtet darauf, den Namen der Firma und eine Postanschrift anzugeben.
Der § 56 a der Gewerbeordnung regelt eindeutig die Durchführung solcher Verkaufsveranstaltungen. Die Durchführung einer solchen Veranstaltung ist dem zuständigen Ordnungsamt mitzuteilen. Da durch die Organisatoren die Bekanntgabe dieser Veranstaltungen bei der Behörde oftmals nicht erfolgt, erfährt das Ordnungsamt erst über Bürgerhinweise oder nach der Veranstaltung davon - dann ist es jedoch meist zu spät.
Erhalten Sie Einladungen zu solchen Veranstaltungen mit Gewinnversprechen, scheuen Sie sich nicht, beim Ordnungsamt der Stadt Chemnitz, Telefon 0371/488-3149, nachzufragen.
Pressestelle
Stadt Chemnitz
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