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PRESSEMITTEILUNG 157 Chemnitz, den 19.03.2002
Beim Gutachterausschuss erhältlich:
In der Geschäftsstelle können die Bodenrichtwerte eingesehen und Auskünfte über ihren Inhalt verlangt werden.
Neben den Bodenrichtwerten können in der Geschäftsstelle noch die Bodenanfangswertkarten in den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten Kaßberg, Schloßchemnitz, Sonnenberg, Augustusburger-/Clausstraße und Brühl-Nord als Einzelkarte (je 15 Euro) oder als Gesamtkarte (20 Euro) erworben werden.
Die 10. Chemnitzer Bodenrichtwertkarte wurde am 08. Februar 2002 zum Stichtag 31.12.2001 aufgrund Paragraph 196 BauGB fertiggestellt und vom Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten beschlossen.
Weitere Leistungen des Gutachterausschusses sind jeweils gegen Gebühr und auf schriftlichen Antrag u.a. die Erstellung von Gutachten über den Verkaufswert von bebauten und unbebauten Grundstücken, die Erteilung von anonymisierten Auskünften aus der Kaufpreissammlung sowie die Ermittlung von ortsüblichen Nutzungsentgelten.
Stadt Chemnitz