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PRESSEMITTEILUNG 193 Chemnitz, den 03.04.2002
Information aus dem Sozialamt der Stadt:
Bezogen auf die Anzahl der Chemnitzer Bevölkerung (zum Stand 30.06.2001 waren das lt. Eintragung im Melderegister der Stadt 255.341) hat unsere Stadt für die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger in Chemnitz für dieses Jahr insgesamt 59.875 EUR vom Land Sachsen erhalten.
Aus der hohen Zahl der Anträge ergibt sich nach Information aus dem Sozialamt der Stadt Chemnitz mehr als das Doppelte an finanziellem Bedarf, wie das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie der Stadt Chemnitz bewilligt hat. Um dennoch alle 69 förderfähigen Anträge berücksichtigen zu können, hat das Sozialamt in Abstimmung mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie jedem berechtigen Antragsteller ca. die Hälfte der beantragten Mittel bewilligt. Die Aufteilung der bewilligten Fördersumme soll nach Maßgaben der Vereine selbständig erfolgen.
Den Antragstellern sind bereits die entsprechenden Bescheide durch das Sozialamt der Stadt Chemnitz - verantwortlich für die Bearbeitung der Anträge - zugegangen. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt gemäß der “Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie zur Gewährung von Aufwandsentschädigung an im sozialen Bereich ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger im Freistaat Sachen“ vom 25. Juni 2001 in zwei Raten: Die erste Rate wird bis Ende April ausgezahlt, die zweite Rate für September 2002 vorbereitet.
Bei Rückfragen ist der zuständige Ansprechpartner im Sozialamt der Stadt Chemnitz Herrn Kemter - Sie können ihn unter Telefonruf 0371/488-5027 erreichen.
Stadt Chemnitz