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PRESSEMITTEILUNG 196 Chemnitz, den 03.04.2002

Information aus dem Grünflächenamt:
Freiflächen – sind für alle da, Hundewiesen speziell für die Vierbeiner

Und: Wie können Hundhalter mit ihren Tieren und Bürger (ohne Hunde)
die städtischen Freiflächen gemeinsam nutzen?

Die Freiflächen der Stadt Chemnitz sollen allen Bürgerinnen und Bürgern für die verschiedensten Nutzungen zur Verfügung stehen: Für Kinder zum Spielen und für sportliche Aktivitäten, zum Entspannen in der Natur und ebenso für Bürgerfeste in den Parkanlagen. Doch natürlich wollen und sollen sich auch die Vierbeiner im (städtischen) Freiraum bewegen. Deshalb hat die Stadt Chemnitz der erheblichen Zunahme von Hunden bzw. Hundehaltern in den vergangenen Jahren Rechnung getragen und elf Flächen zum Auslauf geschaffen. Nach Information aus dem Steueramt der Stadt sind zurzeit etwa 7.000 Hunde im Stadtgebiet Chemnitz offiziell erfasst; damit hat sich in den vergangenen zehn Jahren die Zahl der Hunde in Chemnitz verdoppelt.

Das gemeinsame Nutzen der städtischen Freiflächen kann aber nur dann konfliktarm verlaufen, wenn alle Nutzer zu gegenseitiger Akzeptanz bereit sind und gewisse Grundregeln eingehalten werden. In der Anlage zur Polizeiverordnung vom 15. November 2000 sind 50 Grün- und Erholungsanlagen genannt, in denen die Hundeführer den Hund an der Leine führen müssen. Weiterhin muss der Tierhalter dafür Sorge tragen, dass sein Tier im öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne eine hierfür geeignete Aufsichtsperson frei herumläuft.

Im Stadtgrün von Chemnitz wurden durch Mitarbeiter des Grünflächenamtes Hundewiesen mit entsprechender Beschilderung und teilweiser optischer Abgrenzung durch Zäune ausgewiesen, auf denen sich Hunde frei bewegen können.

So stehen elf derartige Hundewiesen in folgenden Gebieten von Chemnitz zur Verfügung:

- Flemminggebiet zwischen Albert-Schweitzer-Straße und Rudolf-Krahl-Straße
- Stadtpark an der Gluckstraße
- Stadtteilpark zwischen Südverbund und Helbersdorfer Straße
- Andréplatz
- Scheffelstraße Fläche an der Heiztrasse (Schlucht)
- ehemalige Flughafenkippe jetzt Park Kappel
- Karl-Liebknecht-Straße unterhalb Busbahnhof
- Neue Schloßteichanlage
- Teil vom Wilhelm-Külz-Platz
- Grünzug Augustusburger Straße zwischen Hans-Sachs-Straße und Jahnstraße
- Ludwig-Kirsch-Straße

Leider gibt es aber nach wie vor erheblichen Anlass zu berechtigter Kritik – und dabei geht es um den in den Grünanlagen zurückgelassenen Hundekot. Hundebesitzer sind verpflichtet, Freiflächen nicht durch die Tiere verunreinigen zu lassen bzw. Verunreinigung unverzüglich zu beseitigen. Hier klaffen Theorie und Praxis besonders weit auseinander.

Vielen Hundebesitzern scheint nicht bewusst zu sein, dass sie ausgesprochen egoistisch handeln und die Nutzungsqualität des Grüns zum Beispiel für Kinderspiel- und Liegewiesen durch unhygienische Zustände erheblich herabsetzen. Außerdem wird die gärtnerische Pflege der verunreinigten Freiflächen zu einer fast unzumutbaren Tätigkeit.

Zum Test wurden so genannte Hundetoiletten an allen Hundewiesen und auf dem Körnerplatz und Bodelschwinghplatz aufgestellt. Leider aber, so ergeben die bisherigen Kontrollen, erfolgte bisher eine zweckentsprechende Nutzung nur in den seltensten Fällen.

Die Hundetoiletten werden durch Mitarbeiter des Grünflächenamtes vor Ort kontrolliert. Der Zeitraum der Kontrollen ist an die Säuberungsarbeiten der Papierkörbe gekoppelt und erfolgt durchschnittlich dreimal pro Woche.

Die Tierhaltung mit Festlegungen zur Aufsichtspflicht, zum Anleinen und zur Beseitigung von Verunreinigungen durch Tiere ist in der Polizeiverordnung der Stadt Chemnitz vom 15. November 2000 in den Paragraphen 4 und 5 geregelt. Verstöße gegen diese Verordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können entsprechend geahndet werden. Laut gültiger Polizeiverordnung können wegen Ordnungswidrigkeiten Geldbußen zwischen 5 Euro und 1.000 Euro erhoben werden. Das Problem ist das Feststellen der Verunreinigung zum Zeitpunkt des Geschehens – mit genauer Uhrzeit, Örtlichkeit und dem Verweis auf den entsprechenden Hundehalter.

Die dargelegte Problematik ist somit nicht allein durch eine Verordnung und das Androhen von Strafen klärbar. Hier wünschten sich die Mitarbeiter der Stadt Chemnitz auch ein sozusagen erzieherisches Einwirken durch die Bürgerinnen und Bürger vor Ort - vor allem aber natürlich das Einhalten der Verordnung durch die Hundehalter selbst.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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