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PRESSEMITTEILUNG 201 Chemnitz, den 09.04.2002

Information aus dem Umweltamt der Stadt:
Strenge Gerüche - für Anwohner belastend,
für Landwirtschaft aber unerlässlich

Ämter prüfen sachgerechte Düngung

"Ist das Frühjahr feucht und nass, füllt‘s dem Bauern Scheu‘n und Fass.“ - Diese Bauernregel mag zwar zutreffen, ist jedoch nur ein Teil der Weisheit, denn ohne Düngung wächst selbst die anspruchsloseste Pflanze nicht. So bringen die Landwirte jetzt im Lenz auf den Feldern aus, was ihre Tiere als Resultat der Verdauung produzieren - Gülle. Dieser kostenlose, naturnahe Dünger hilft dem Bauern wirtschaften. Aber - so manchem Anwohner stinkt‘s, weil er wegen der intensiven „Landluft“ weder Fenster noch Türen öffnen kann. Auch das erste Sonnenbad auf Balkon und Terrasse wird so etwas verleidet.
Wirklich ein Anlass, die Nase zu rümpfen? - Das Amt für Landwirtschaft in Mittweida meint „nein“, da der hochwertige Pflanzennährstoff helfe, chemische Dünger einzusparen: Düngemittel, so die Fachauskunft, die man nicht riecht, sind bei falscher Anwendung eine Gefahr für die Umwelt und schließlich wollen doch alle Verbraucher gesunde Nahrungsmittel verzehren. Und so müssen die Anwohner in entsprechenden Gegenden besonders in der wärmeren Jahreszeit gelegentlich auch mit den „strengen Gerüchen“ leben.

Allerdings sind den Bauern auch strenge Auflagen zum Düngen mit Gülle erteilt worden: Beispielsweise darf nur die Menge dieses organischen Düngers ausgebracht werden, die dem jeweiligen Pflanzenbedarf entspricht. Auch der sachgerechte und verlustarme Transport ist Pflicht - sprich tropfende und stinkende Güllewagen sollten eigentlich der Vergangenheit angehören. Zudem müssen die Landwirte eine Sperrfrist vom 15. November bis 15. Januar einhalten.

Dies und einiges mehr ist in einer einheitlichen Düngeverordnung geregelt, basierend auf EU-Richtlinien. Die Mehrzahl der Bauern halte sich daran, dennoch gebe es auch hin und wieder „schwarze Schafe“, stellt das Amt in Mittweida fest. Diese ausfindig zu machen, ist Aufgabe der Ämter für Landwirtschaft. Für das Gebiet um Chemnitz teilen sich diese Aufgabe die Ämter in Mittweida und Zwönitz, wo die Landwirte je nach Betriebssitz ihre Ansprechpartner haben. Die Landwirtschaftsämter prüfen unabhängig davon die richtige Anwendung der Düngeverordnung.

Für weitere Informationen bzw. Anfragen wenden Sie sich bitte direkt an das Amt für Landwirtschaft in Mittweida (Ruf 03727/956-0) und das Amt für Landwirtschaft in Zwönitz (Ruf 037754/702-0).
Auch das Umweltamt der Stadt Chemnitz arbeitet mit diesen beiden Ämtern zusammen und ist zum Thema unter Ruf 0371/ 488-3678 erreichbar.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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