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PRESSEMITTEILUNG 205 Chemnitz, den 10.04.2002

Information aus dem Tiefbauamt:

Stadt plant weitere Geschwindigkeitslimits –
Fuß vom Gas in Tempo-30-Zonen

Städtische Verkehrsplaner müssen mit ihren Konzepten den Anforderungen verschiedener Verkehrsteilnehmer gerecht werden. Zum einen sollen durch den Ausbaustandard von Straßen, durch Verkehrszeichen und Signal-Anlagen Fahrzeugen eine möglichst freie Fahrt und dem ÖPNV die Fahrplantreue gewährt werden. Andererseits fordern immer mehr Bürger neben Sicherheits-Maßnahmen für Fußgänger auch den Verkehr und damit Abgase und Lärm in ihrer Wohngegend zu reduzieren.

Keine leichte Aufgabe, solch scheinbar gegensätzliche Wünsche unter einen Hut zu bringen. Der Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss hat deshalb im Juli 2000 ein Vorrangnetz für den Durchgangs- und Wirtschaftsverkehr sowie den öffentlichen Personennahverkehr beschlossen. Daraufhin führte das Tiefbauamt in bisher 35 Wohngebieten außerhalb dieses Netzes Tempo-30-Zonen ein. Inzwischen gibt es 127 solcher Bereiche in Chemnitz, weitere 18 sollen folgen.

So fordern beispielsweise Anwohner der Vettersstraße Geschwindigkeitsbegrenzungen wegen des hohen Verkehrsaufkommens durch Parkplatzsuchende rund um den Uni-Campus. Bereits Anfang Mai soll dieses Thema Gegenstand des Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses sein. Zuvor muss die Verkehrsbehörde im Tiefbauamt diese Maßnahmen bis ins Detail planen und vorbereiten. Mit möglichst geringem Kostenaufwand will das Amt die neuen Tempo-30-Zonen einrichten. Deshalb werden keine baulichen Veränderungen wie Einengungen oder Schwellen entstehen. „Denn durch das ständige Abbremsen und Anfahren verursachen diese sogenannten Aufpflasterungen unter Umständen mehr Lärm und Schadstoffausstoß“, erklärt Herr Carsten Hemmerle, Leiter der Chemnitzer Verkehrsbehörde im Tiefbauamt der Stadt Chemnitz.

Nicht überall geht der Wunsch nach Geschwindigkeitsbegrenzungen mit der Verkehrssituation konform. Die Einrichtung von Tempo-30-Zonen ist durch die Änderung der StVO seit dem 1. Februar 2001 zwar erleichtert worden, dennoch sind beispielsweise Vorfahrtsstraßen, auf denen auch Busse verkehren, von der Beschränkung ausgenommen. Wie Hemmerle erläutert, stellt dieses Herauslösen aus einer Tempo-30-Zone allerdings die absolute Ausnahme dar. Zudem müsse man wie im Fall der Fürstenstraße, wo seit Anfang März mit Tempo 50 gefahren werden darf, an Querungsschwerpunkten Maßnahmen zur Sicherheit der Fußgänger einrichten. Dies sei ebenfalls im Bereich der Dittersdorfer Straße geschehen. Dort hatte man vor Aufhebung des Tempolimits eine Ampel für Passanten in Betrieb genommen. „Natürlich kontrollieren wir die Wirksamkeit der neuen Verkehrsregelungen und nehmen gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen vor“, versichert der Leiter der Verkehrsbehörde.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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