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PRESSEMITTEILUNG 250 Chemnitz, den 23.04.2002
Das Statistische Landesamt informiert:
Alle mit dem Gesetz vorgegebenen Fragen beziehen sich auf gegenwärtige und vergangene Lebensumstände der Personen im Haushalt (Fragen zur Haushaltstruktur, derzeitigen bzw. früheren Erwerbstätigkeit, Arbeitssuche, Rentenversicherung sowie Quellen und Höhe des Lebensunterhaltes). In diesem Jahr werden zusätzlich zu dem jährlichen Gundprogramm die Bürger zu ihrer Wohnsituation befragt. Die Tätigkeit der Erhebungsbeauftragten wird im wesentlichen den Zeitraum April bis Ende Juni 2002 umfassen.
Für die Mehrzahl der Fragen besteht Auskunftspflicht. Die Haushalte können zwischen der zeitsparenden Interviewerbefragung und einer schriftlichen Auskunftserteilung wählen.
Die werden durch ein objektives mathematisches Zufallsverfahren ausgewählt. Dabei werden keine Personen, sondern Wohnungen für die Befragung festgelegt. Jeder Haushalt wird nach einem Rotationsprinzip vier Jahre in Folge befragt.
Hinweis für die Redaktionen: Für Rückfragen steht das Statistische Landesamt des Freistaates, Ina Helbig, Tel.: (03578) 33 24 10 zur Verfügung.
Stadt Chemnitz