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Aktuelle Pressemitteilungen

 

PRESSEMITTEILUNG 259 Chemnitz, den 25.04.2002

Information des Schulverwaltungsamtes Chemnitz:

Hinweise für die anteilige Übernahme von Schülerfahrkosten durch die Stadt Chemnitz im Schuljahr 2002/2003

Ab sofort Ausgabe der Antragsformulare

Für das Schuljahr 2002/2003 beginnt ab sofort die Ausgabe der Antragsformulare in der jeweiligen Schule.

Eine Antragstellung zur anteiligen Übernahme von Schülerfahrkosten ist nur für Schüler, die ihren Hauptwohnsitz in Sachsen haben und eine Schule in der Stadt Chemnitz besuchen.

Informationen zu Erstattungsvoraussetzungen, Terminen und Fristen sind der Schülerbeförderungssatzung der Stadt Chemnitz zu entnehmen. Die Satzung liegt in allen Schulen, im Schulverwaltungsamt BVZ Moritzhof, Bahnhofstraße 53, Zimmer 564 – 566 sowie in allen Bürgerservicestellen der Stadt Chemnitz aus.

Das Schulverwaltungsamt, Sachgebiet Schulnetz/Schülerbeförderung Tel.: 0371/488 4089 steht für Anfragen gern zur Verfügung.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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