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Aktuelle Pressemitteilungen

 

PRESSEMITTEILUNG 261 Chemnitz, den 25.04.2002

Information aus dem Sozialamt:
Verbesserte und individuellere Beratung
durch Neuregelung der Zuständigkeiten

Termin: gültig ab 02. Mai 2002

Um die zügige und bedarfsgerechte Sozialhilfegewährung weiterhin zu gewährleisten, werden die Zuständigkeiten für die Bearbeitung von Sozialhilfeangelegenheiten neu geregelt. Das ist die Voraussetzung für eine bessere Erstberatung sowie die individuelle Hilfeplanung und Vermittlung in Arbeit.

Für die Bürgerinnen und Bürger, die bisher in der Außenstelle des Sozialamtes Kantstraße 2 erhielten, sind ab Donnerstag, den 2. Mai 2002 folgende Außenstellen zuständig:

Lutherviertel: Zwickauer Straße 173

Bernsdorf, Altchemnitz, Reichenhain: Bruno-Granz-Straße 2

Adelsberg, Euba, Kleinolbersdorf-Altenhain: Lessingstraße 2

Gablenz, Erfenschlag, Harthau, Einsiedel: Wolgograder Allee 182/184

Der Allgemeine Sozialdienst und die Schuldnerberatung des Amtes für Jugend und Familie befinden sich weiterhin in der Außenstelle Kantstraße 2.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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