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Aktuelle Pressemitteilungen

 

PRESSEMITTEILUNG 3 Chemnitz, den 02.01.2002

Information aus dem Sozialamt der Stadt:

Bearbeitung von Chemnitzpässen und Prüfung
der Anspruchsvoraussetzungen
für Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

Beachten: Anträge im „Moritzhof“

Mit Beginn des neuen Jahres ändern sich einige Zuständigkeiten innerhalb des Sozialamtes der Stadt Chemnitz: Hierbei handelt es sich um die Bearbeitung von Chemnitzpässen und die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht.

Die Leistungsstellen der Abteilung Sozialhilfe prüfen o.g. Anträge ausschließlich für Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt.

Alle anderen Berechtigten stellen ihre Anträge ab sofort bitte im BVZ Moritzhof:

Bürger- und Verwaltungszentrum Moritzhof
Sitz: Bahnhofstraße 53, 09111 Chemnitz
Sozialamt, Abt. Wohngeld, Wohnungsfürsorge
Zi. 407 und 411

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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