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PRESSEMITTEILUNG 375 Chemnitz, den 04.06.2002
Information aus dem Amt für Baukoordination:
Dieser Zuschuss beinhaltet:
- den Rückbau dauerhaft nicht mehr benötigter Wohngebäude selbst ( die Demontage des Bauwerkes einschließlich der Ver- und Entsorgungsleitungen, den Abtransport des Rückbaumaterials einschließlich der Enddeponie, Sicherungsmaßnahmen an abgetrennten Ver- und Entsorgungsleitungen, notwendige Baunebenkosten),
- Aufwendungen für die Freimachung von Wohnungen und
- Aufwendungen für die einfache Herrichtung des Grundstückes zur Wiedernutzung (insbesondere Begrünung).
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Zuschusses ist, dass die Maßnahme mit den Zielstellungen des Integrierten Stadtentwicklungsprogrammes der Stadt Chemnitz übereinstimmt. Hauseigentümer, die an der Inanspruchnahme dieser Rückbaufördermittel interessiert sind, bekunden ihr Interesse bitte schriftlich, formlos mit Angabe des Gebäudes, der Quadratmeter Wohnfläche, mit Eigentumsnachweis sowie den angestrebten Abrisszeitpunkt.
Auf Grund kurzfristiger Terminstellung sind diese Unterlagen einzureichen bis Freitag, den 28. Juni 2002 im Amt für Baukoordination, Wohnungsbauförderstelle, Annaberger Straße 89-93, 09120 Chemnitz.
Sprechzeiten sind montags, dienstags und donnerstags von 08:30 – 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 – 18:00 Uhr, die telefonische Erreichbarkeit ist
unter Ruf 0371/488-60 72 oder -60 74 oder -60 83 gesichert.
Für Maßnahmen, die in diesem Förderjahr keine Berücksichtigung finden können, besteht die Möglichkeit der Übernahme in das Folgejahr.
Stadt Chemnitz