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PRESSEMITTEILUNG 381 Chemnitz, den 05.06.2002
Information aus dem Baugenehmigungsamt:
Die Absperrung im genannten Bereich wurde durch den am Abend des 03. Juni 2002 ausgebrochenen Brand im Gebäude Uferstraße 2 erforderlich, da als Folge des Brandes Gebäudeteile auf die Straße und auf den Gehweg zu fallen drohen.
Der Eigentümer des Gebäudes Uferstraße 2 ist durch die Stadt Chemnitz sofort informiert und zugleich aufgefordert worden, die geeigneten Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen um das Herabfallen von Bauteilen auf den Straßenraum zu verhindern.
Sobald diese Maßnahmen durchgeführt worden sind, kann die Sperrung aufgehoben werden.
Das Baugenehmigungsamt ist selbstverständlich um schnellstmögliche Beseitigung der Gefahr durch den Eigentümer bemüht. Sollte dies jedoch nicht innerhalb von vier Wochen erfolgen, muss die Behörde diese Maßnahme im Wege der Ersatzvornahme selbst durchführen.
Stadt Chemnitz