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PRESSEMITTEILUNG 415 Chemnitz, den 18.06.2002

Informationen der Feuerwehr Chemnitz:

Hinweise zum Schutz vor Brandentstehung –
besondere Aufmerksamkeit bei Hitze und Trockenheit!
sowie Tipps zum gefahrlosen Grillvergnügen

Bedingt durch die besonders hohen Temperaturen in diesen vor-sommerlichen Tagen steigt leider auch das Risiko von Bränden in der Land- und Forstwirtschaft sowie auch in Gartenanlagen. Um diesem erhöhten Brandrisiko zu begegnen, bittet die Feuerwehr Chemnitz um Beachtung und Beherzigung der folgenden Hinweise zum sozusagen brandschutzgerechten Verhalten und verweist in diesem Zusammenhang auch auf die durch das Staatliche Forstamt aufgrund gesetzlicher Regelungen jeweils ausgerufenen Waldbrandwarnstufen (gestaffelt von I bis IV). Diese Stufen beinhalten Verhaltensmaßnahmen, die auch in den Medien bekannt gegeben oder bei den zuständigen Forstämtern erfragt werden können.

Hier die Extrahinweise der Feuerwehr Chemnitz:

- Aufgepasst – auch heiße Teile von Auspuffanlagen an Kfz (auch Benzinrasenmäher) können zur Brandentstehung führen! - Auch achtlos weggeworfene Zigarettenreste können abgestorbene Pflanzenteile oder anderes brennbares Material entzünden – die Temperatur von Zigarettenglut, aus einem fahrenden PKW geworfen, beträgt über 500 °C!

- Weggeworfene Getränkeflaschen aus Glas können bei Sonneneinstrahlung wie Brenngläser wirken und so brennbares Material entzünden.

- Unsachgemäß betriebene Holzkohlegrills sowie nicht restlos abgelöschte und abgelagerte Holzkohlenreste können ebenfalls zur Brandentstehung beitragen.

- Besondere Vorsicht ist beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten geboten: Benzinkanister und Fahrzeugtanks nie randvoll auffüllen und aufgeheizte Reservekanister nur langsam und mit dem Verschluss vom Körper weg öffnen - dabei dürfen natürlich keine Zündquellen in unmittelbarer Nähe sein. Dieser Hinweis ist unbedingt zu beachten, da sich brennbare Flüssigkeiten sehr stark ausdehnen und große Mengen explosibler Gase bilden können. Außerdem: Immer die Betankungshinweise der Hersteller beachten – dies gilt insbesondere für das Betanken von Rasenmähern.

- Kontrollieren sollte man auch die beweglichen Teile von Fahrzeugen und Geräten auf Wickelbildung mit Pflanzenteilen oder anderem leicht entzündlichen Material.

Hinweis der Feuerwehr Chemnitz, der stets zu beachten ist: Unfallstellen mit Kraftfahrzeugen stets auch auf ggf. auslaufende Kraftstoffe kontrollieren und - wenn vorhanden - Feuerlöscher bereithalten.

Übrigens – die Feuerwehr erinnert hiermit nochmals, dass jeder Bürger gesetzlich verpflichtet ist Brände, Unfälle oder andere Ereignisse, durch die Menschen, Tiere oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, bei der Feuerwehr oder Polizei zu melden und natürlich auch selbst Ersthilfemaßnahmen durchzuführen.

Tipps für gefahrloses Grillvergnügen

Grillen im Garten oder an anderen sozusagen naturnahen Plätzen gehört für viele zum Sommer wie das Baden gehen. Wenn die Tage wieder länger und die Nächte langsam wärmer werden, gehört es auch in Deutschland schon längst zur Tradition, den Grill und die Holzkohle aus dem Keller zu holen und „open air“ zu stationieren. Zwar ist das Grillen nicht die bequemste Art der Speisenzubereitung, aber diejenige, die am meisten Spaß macht und so trifft man sich in Deutschland etwa 70 Millionen Mal alljährlich, um in geselliger Runde Fleisch, Gemüse oder Kartoffeln aufs Feuer zu legen.
Dabei bleibt jedoch erfahrungsgemäß leider oft die Sicherheit auf der Strecke. Und damit Grillen ein sommerliches Vergnügen bleibt, rät die Feuerwehr Chemnitz, einige grundlegende Regeln zu beachten:

Es sollte unbedingt ein standsicherer Grill auf festem Untergrund genutzt werden. Wichtig ist auch der ausreichende Abstand von Feld, Wald und Flur sowie anderen brennbaren Stoffen. Bei Grillplätzen in Waldnähe ist außerdem stets darauf achten, dass die Glut nicht vom Wind verweht wird, denn gerade im Hochsommer besteht hier akute Waldbrandgefahr.

Wird Holzkohle zum Grillen genutzt, sollte diese nur mit geeigneten Zündhilfen wie Grillanzünder, Trockenspiritus oder Pasten in Brand gesetzt werden. Nicht vergessen: auch die Anwendungsvorschriften der zugelassenen Zündhilfen müssen unbedingt beachtet werden!

Niemals dürfen jedoch Brennspiritus oder Benzin als „Zündhilfen“ genutzt werden, denn diese Flüssigkeiten verdampfen bereits bei Umgebungstemperatur, so dass sich der Grillmeister beim Anzünden der Holzkohle in einer höchst entzündlichen Dampfwolke befindet, die blitzartig durchzünden und dann zu schwersten Verbrennungen führen kann. Diese Dampfwolke kann sich um das Grillgerät glockenförmig mit einem Durchmesser bis zu drei Metern ansammeln und selbst der Brennstoffbehälter in der Hand kann durch den Flammenrückschlag noch explodieren.

Während des Grillens sollte keine Bekleidung aus Kunststoff getragen werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt Kindern und Haustieren, die nicht zu nahe an die Glut herankommen dürfen.
Ein brennender Grill darf natürlich auch niemals umhergetragen werden. Grillkohle sollte nach dem Grillen erst dann entsorgt werden, wenn sie total abgekühlt ist und selbst dann sollten die Reste natürlich nicht etwa in Plastikbehälter oder Kartons eingefüllt werden - geeignet ist z.B. ein Blecheimer. Wer keine Zeit hat, sollte Glutreste unbedingt sorgfältig mit Wasser ablöschen oder - falls möglich - vergraben.

Angenehm ist das Grillen auch mit einem Gasgrill. Hier gilt es natürlich, dass unbedingt die Hinweise in der Betriebsanleitung zu beachten sind: So müssen z.B. alle Anschlüsse dicht sein und der Verbindungsschlauch von der Gasflasche zum Grill darf nicht der Hitze ausgesetzt werden. Auch sollte nie in einem Raum gegrillt werden, der keine Zu- oder Abluftmöglichkeiten hat, da in solchen Fällen akute Vergiftungs- oder gar Erstickungsgefahr besteht.

Hinweis für Redaktionen: Bei Rückfragen zum Thema wenden Sie sich bitte direkt an die Feuerwehr Chemnitz – Ansprechpartner ist unter Ruf 0371/488-3724 Herr Thomas Hellfeuer.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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