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PRESSEMITTEILUNG 441 Chemnitz, den 01.07.2002
Arbeitskreis Korruptionsvorbeugung und –bekämpfung
bei der Stadt Chemnitz eingerichtet
Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass die Bediensteten der Stadt Chemnitz ihre Aufgaben nach Recht und Gesetz, also unparteiisch und gerecht erfüllen. Dies entspricht dem öffentlich-rechtlichen Selbstverständnis der Stadt Chemnitz als Dienstleister für die Allgemeinheit. Deshalb muss die Öffentlichkeit die Sicherheit haben, dass persönliche Beziehungen oder Vorteile die Entscheidungen der Bediensteten im öffentlichen Dienst nicht beeinflussen können.
Daher hat der Oberbürgermeister entschieden, einen Arbeitskreis Korruptionsvorbeugung und -bekämpfung einzurichten, der sich mit dem Thema grundlegend befassen und dem Oberbürgermeister als Verwaltungschef praktikable Vorschläge unterbreiten soll. Der derzeitige Schwerpunkt der Tätigkeit des Arbeitskreises liegt daher im Bereich der Korruptionsvorbeugung.
Der Arbeitskreis erhält ein umfassendes Akteneinsichtsrecht und Auskunftsrecht innerhalb der Verwaltung, soll aber keine Ermittlungen führen. Dafür sind die Strafverfolgungsbehörden zuständig.
Vom Arbeitskreis wurden dazu zwecks Vorbeugung Regelungen über das Verhalten bei angebotenen Vorteilen für alle Bediensteten der Stadt Chemnitz einschließlich ihrer Eigenbetriebe erarbeitet und durch den Oberbürgermeister als Dienstanweisung erlassen.
Die Dienstanweisung soll insbesondere jedem Bediensteten erleichtern, Korruptionsgefahren zu erkennen und diesen zu widerstehen. Im Falle des Vorliegens von Anhaltspunkten für Korruption sind die Bediensteten verpflichtet, über die Vorgesetzten die Korruptionsbeauftragten zu informieren.
Nach sorgfältiger Prüfung von Verdachtsmomenten entscheidet die Korruptionsbeauftragte beim Oberbürgermeister in Abstimmung mit diesem als obersten Dienstherrn, welche Maßnahmen gegen den jeweiligen Bediensteten zu treffen sind, insbesondere ob Strafanzeige gegen ihn zu erstatten ist. Bei der Strafanzeige handelt es sich um eine einschneidende Entscheidung, die sorgfältig vorbereitet werden muss.
Ziel von alledem ist es, in der Stadtverwaltung Strukturen zu schaffen, die Korruption behindern und am besten gar nicht erst aufkommen lassen. Durch die Einrichtung des Arbeitskreises zur Korruptionsvorbeugung und –bekämpfung sowie durch den Erlass der genannten Dienstanweisung wurden dazu erste Maßnahmen getroffen.
Stadt Chemnitz