Schnelleinstieg:


Aktuelle Pressemitteilungen

 

PRESSEMITTEILUNG 494 Chemnitz, den 02.08.2002

Regierungspräsidium erteilte Bewilligungsbescheid für Anteilsfinanzierung, zur Reko des Sportgymnasiums Reichenhainer Straße

Ende Juli erging der Bescheid des Regierungspräsidiums Chemnitz über eine Zuwendung in Höhe von 3.699.603 Euro für das „Chemnitzer Schulzentrum Sport“ an die Stadt Chemnitz. Die Fördermittel stehen für die erste Ausbaustufe bei der Sanierung des Sportgymnasiums, Reichenhainer Straße zur Verfügung.
Von den insgesamt 5.283.400 Euro der Gesamtinvestition für die Rekonstruktion des Gymnasiums wurden 4.932.804 Euro als förderungswürdig anerkannt. Das entspricht einer Förderung von 75 Prozent.
Die Mittel sind laut Bescheid entsprechend einem verbindlichem Finanzplan einzusetzen: 2002 285.000 Euro
2003 1.000.000 Euro
2004 2.414.603 Euro Zum Hintergrund:
Nachdem die Stadt Chemnitz ihren politischen Willen zum Erhalt des Schulzentrums im August 2001 bekundet hatte, wurde fristgemäß am 1. September der Antrag auf Fördermittel gestellt. In der letzten Ratssitzung vor der Sommerpause im Juni dieses Jahres gab es Zustimmung zu der von der Verwaltung favorisierten Variante der Sanierung des bestehenden Gymnasiums an der Reichenhainer Straße. Damit war die Bauausführung des 1. Bauabschnittes für das „Schulzentrum Sport“ beschlossen.
Nach Bestätigung des Raumprogramms durch das Regionalschulamt, der baufachlichen Prüfung durch die Oberfinanzdirektion konnte schließlich der Bewilligungsbescheid erfolgen. Aufgrund der überregionalen Bedeutung dieses Sportzentrums, werden übrigens hier nicht wie üblich für den Schulhausbau zuwendungsfähige Ausgaben mit 50 Prozent, sondern wie bereits erwähnt mit 75 Prozent gefördert. Die in den Haushalt der Stadt Chemnitz eingestellten Eigenmittel in Höhe von 1.5283.797 und der Nachweis für den weiteren Bestand des Sportgymnasiums waren letztendlich Gründe, für das Regierungspräsidium den Antrag auf Förderung positiv zu entscheiden. Die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Entscheidung über den Antrag basiert auf dem § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Regierungspräsidien im Freistaat Sachsen SächsRPG in Verbindung mit Ziffer 6.2.1 der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus für die Gewährung von zweckgebundenen Zuwendungen für investive Maßnahmen auf dem Gebiet des Schulhausbaus von 23.5.1997.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

Schnell-Links:


Veranstaltungskalender

Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
4 Wochen anzeigenKalender - Wochenansicht und Monatsansicht umschalten