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Aktuelle Pressemitteilungen

 

PRESSEMITTEILUNG 573 Chemnitz, den 22.08.2002

Information aus dem Sozialamt und aus dem Bürgeramt der Stadt:
Achtung – Modalitäten ändern sich für Antragsteller
von Chemnitzpass und Rundfunkgebührenbefreiung

Erweiterung von Serviceleistungen und veränderter organisatorischer Ablauf
ab 01. September 2002
Übersicht zu Adressen und Öffnungszeiten der Bürgerservicestellen

Seit Jahresbeginn sind im Sozialamt, Abteilung Wohngeld, Wohnungsfürsorge ca. 3.500 Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht eingegangen. Auch weiterhin muss nach Information aus dem Sozialamt mit einer Vielzahl von Anträgen gerechnet werden. Um Wege- und Wartezeiten zu vermeiden und eine schnellere Bearbeitung der Vorgänge gewährleisten zu können, sind organisatorische Veränderungen bei der Antragsannahme erforderlich:

Ab 01.09.2002 erfolgt die Ausgabe und Annahme von Anträgen ausschließlich in den Bürgerservicestellen der Stadt. Die Bearbeitung der Anträge wird weiterhin in der Abteilung Wohngeld, Wohnungsfürsorge des Sozialamtes der Stadt Chemnitz im Bürger- und Verwaltungszentrum Moritzhof (Sitz: Bahnhofstraße 53) erfolgen.
Ansprechpartner sind Frau Fiedler, Ruf 0371/488-6414 und Frau Rüprich, Ruf 0371/488-6415.
Terminvereinbarungen sind montags, dienstags und donnerstags oder nach Rücksprache durch die Bürgerservicestellen mit den Ansprechpartnern gegeben.

Bitte beachten Sie, dass die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und Bearbeitung des Antrages auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht nur erfolgen kann, wenn die in der nachfolgend veröffentlichten Checkliste genannten und für den Antragsteller zutreffenden Unterlagen als Kopie vollständig beigefügt sind.

Nach Bearbeitung der Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (Chemnitzpass) werden die Antragsteller durch den zuständigen Sachbereich informiert. Die Ausgabe der Chemnitzpässe erfolgt in den Bürgerservicestellen.

Checkliste für Anträge auf Rundfunkgebührenbefreiung/ Chemnitzpass
Beachten: alle Unterlagen als Kopie beifügen!

- Teilnehmer-Nummer Rundfunkgebühren (9stellig) (Durchschlag der vorangegangenen Befreiung von Rundfunkgebührenpflicht)

- Einkommensnachweise der letzten drei Monate (wenn Arbeitseinkommen vorhanden)

- Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Krankengeld

- Altersrente, Erwerbsunfähigkeitsrente, Witwen/r-Rente, Waisenrente

- Mietvertrag/ aktuelle Mietaufstellung

- Wohngeldbescheid (Seite 1 und 3)

- Steuerbescheid von Selbständigen mit Nachweis über Privatversicherungen

- Unterhalt/ Unterhaltsvorschuss

- Nachweise über abgeschlossene Versicherungen (Hausrat/ Haftpflicht)

- Schwerbehindertenausweis mit Merkmal „RF“

Studenten:
- BAföG – Bescheid
- Einkommen aus Nebenjob
- Mietvertrag/ aktuelle Mietaufstellung

Auszubildende:
- Ausbildungsvertrag
- drei letzten Bescheinigungen über Verdienst
- BAB (Berufsausbildungsbeihilfe)
- Mietvertrag/ aktuelle Mietaufstellung

Ansprechpartner - die Bürgerservicestellen der Stadt

Borna, Sandstraße 116, 09114 Chemnitz, Ruf 0371/ 9 13 04 25 – geöffnet: Montag 14:00 – 17:00 Uhr, Mittwoch 09:00 – 12:00 und 13:00–18:00 Uhr

Ebersdorf, Silcherstraße 1, 09131 Chemnitz, Ruf 0371/41 79 05 – geöffnet: Montag 14:00–17:00 Uhr, Mittwoch 09:00– 12:00 und 13:00–18:00 Uhr

Einsiedel, Einsiedler Hauptstraße 79, 09123 Chemnitz, Ruf 037209/6640 – geöffnet: Dienstag 09:00–12:00 und 13:00-18:00 Uhr, Freitag 08:30–13:30 Uhr

Euba, Hauptstraße 77, 09218 Chemnitz, Ruf 03726/2383 – geöffnet: Dienstag 09:00–12:00 und 13:00–18:00 Uh

Grüna, Chemnitzer Straße 109, 09224 Chemnitz, Ruf 0371/84 211 20 – geöffnet: Dienstag und Donnerstag 09:00–12:00 und 13:00–18:00Uhr

Klaffenbach, Klaffenbacher Hauptstraße 73, 09123 Chemnitz, Ruf 0371/260 70 17 – geöffnet: Montag 09:00–12:00 und 13:00–16:00 Uhr, Donnerstag 09:00–12:00 und 13:00–18:00 Uhr

Kleinolbersdorf/ Altenhain, Zum Spitzberg 5, 09128 Chemnitz, Ruf 0371/77 25 61 – geöffnet: Donnerstag 09:00–12:00 und 13:00–18:00 Uhr

Mittelbach, Hofer Straße 27, 09224 Chemnitz, Ruf 0371/85 01 14 – geöffnet: Montag 09:00–12:00 und 13:00–16:00 Uhr, Mittwoch 09:00–12:00 und 13:00–18:00 Uhr

Rabenstein, Oberfrohnaer Straße 62, 09117 Chemnitz, Ruf 0371/810 22 33 – geöffnet: Montag 09:00–12:00 und 13:00–18:00 Uhr, Mittwoch 09:00–12:00 Uhr, Donnerstag 09:00–12:00 und 13:00–18:00 Uhr

Rathaus, Markt 1, 09111 Chemnitz, Ruf 0371/488-3380 und 488-3381 – geöffnet: Montag bis Freitag 10:00-19:00 Uhr, Samstag 10:00-14:00 Uhr

Röhrsdorf, Rathausplatz 4, 09247 Chemnitz, Ruf 03722/52 02 11 – geöffnet: Montag 09:00–12:00 und 12:30–15:00 Uhr, Donnerstag 09:00–12:00 und 13:00–18:00 Uhr

Sonnenberg, Lessingstraße 2, 09130 Chemnitz, Ruf 0371/ 432 57 50 und 432 57 51 – geöffnet: Montag und Freitag 08:30–12:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 08:30–12:00 und 13:00–18:00 Uhr

Stadtteile im „Heckert“-Wohngebiet, Wolgograder Allee 182, 09123 Chemnitz, Ruf 0371/488-3362 – geöffnet: Montag und Freitag 08:30–12:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 08:30–12:00 und 13:00–18:00 Uhr

Wittgensdorf, Rathausplatz 1, 09228 Chemnitz, Ruf 037200/88 241 – geöffnet: Dienstag 09:00–12:00 und 13:00–18:00 Uhr, Freitag 08:30–13:30 Uhr

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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