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PRESSEMITTEILUNG 596 Chemnitz, den 27.08.2002

Nicht vergessen: Anträge auf Zuwendungen
aus der kommunalen Kunst- und Kulturförderung
können noch bis 01. September 2002 gestellt werden!

Das Kulturamt der Stadt Chemnitz teilt mit: Anträge auf Zuwendungen aus der kommunalen Kunst- und Kulturförderung können für das Jahr 2003 bis zum 01. September 2002 bei der Stadt Chemnitz, Kulturamt, 09106 Chemnitz (Sitz: Bahnhofstraße 53) in schriftlicher Form eingereicht werden.
Zu beachten ist, dass es im Jahr 2003 kein 2. Antragsverfahren geben wird.
Damit entfällt auch der 2. Antragstermin 01.03.2003.

Die Antragsformulare für die kommunale Kunst- und Kulturförderung sowie die Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich Kunst und Kultur sind im Kulturamt erhältlich.

Hinweis für Redaktionen: Eine erste Information zum Thema übermittelte die Pressestelle bereits mit PD Nr. 536 vom 15.08.02 – auf Grund sich häufender Anfragen bittet die Stadt Chemnitz/ Kulturamt um eine nochmalige Veröffentlichung in Ihren Medien!

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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