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PRESSEMITTEILUNG 611 Chemnitz, den 29.08.2002

Hochwasser: SMI fördert „Maßnahmen zur Wiederherstellung
der Bewohnbarkeit an Gebäuden“

Am 27.08.2002 erließ das Sächsische Staatsministerium des Innern eine Verwaltungsvorschrift zur „Wiederbewohnbarmachung von Wohngebäuden“ (VwV-Wohngebäude). Danach werden „Maßnahmen zur Wiederherstellung der Bewohnbarkeit an Gebäuden nach der Flutkatastrophe, die ganz oder teilweise zu Wohnzwecken dienen“, mit einem Zuschuss gefördert. Dazu gehören Trockenlegung und Instandsetzung der Technischen Gebäudeausrüstung wie Heizung, Abwasser, Wasser, Elektrik, Gas sowie Reparaturen zur Objektsicherung wie Haustüren und Fenster.

Die Anträge sind auf einem vorgegebenem Antragsformular bis spätestens 30. November 2002 zu stellen.

Das Formular ist in der Wohnungsbauförderstelle im Technischen Rathaus (Sitz: Annaberger Straße 89, 09120 Chemnitz) zu den üblichen Sprechzeiten (Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:30-12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00-18:00 Uhr) erhältlich.
Wer außerhalb dieser Zeiten vorsprechen möchte, kann telefonisch einen Termin vereinbaren unter:

0371/488-60 72, 488-60 73, 488-60 74, 488-60 75; 488-60 83

Ein Ausreichen über die Bürgerservicestellen ist leider nicht möglich, weil zum Formular selbst einiges erklärt werden muss.

Andreas Bochmann
Pressesprecher

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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