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PRESSEMITTEILUNG 625 Chemnitz, den 03.09.2002
Vollzug des Gesetzes über den Ladenschluss (LadschlG) –
Ausnahmebewilligung zur Befreiung von den Vorschriften des § 3 LadschlG
Die Stadt Chemnitz wird die Geltungsdauer der am 23.08.2002 erlassenen Allgemeinverfügung zu den Ladenschlusszeiten verlängern. Im Augenblick gilt die Allgemeinverfügung bis zum 6.09. 2002. Geplant ist eine Verlängerung bis zum 29.09. 2002.
Damit kann jedes Geschäft in der Stadt Chemnitz bis 29.09. 02 von 00:00 bis 24:00 Uhr öffnen.
Die öffentliche Bekanntgabe dieser Allgemeinverfügung wird vorbereitet.
Andreas Bochmann
Pressesprecher
Pressestelle
Stadt Chemnitz
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