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PRESSEMITTEILUNG 625 Chemnitz, den 03.09.2002

Vollzug des Gesetzes über den Ladenschluss (LadschlG) –
Ausnahmebewilligung zur Befreiung von den Vorschriften des § 3 LadschlG

Die Stadt Chemnitz wird die Geltungsdauer der am 23.08.2002 erlassenen Allgemeinverfügung zu den Ladenschlusszeiten verlängern. Im Augenblick gilt die Allgemeinverfügung bis zum 6.09. 2002. Geplant ist eine Verlängerung bis zum 29.09. 2002.

Damit kann jedes Geschäft in der Stadt Chemnitz bis 29.09. 02 von 00:00 bis 24:00 Uhr öffnen.

Die öffentliche Bekanntgabe dieser Allgemeinverfügung wird vorbereitet.

Andreas Bochmann
Pressesprecher

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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