Schnelleinstieg:


Aktuelle Pressemitteilungen

 

PRESSEMITTEILUNG 640 Chemnitz, den 05.09.2002

Deutsch-Tschechischer Zukunftsfond stellt Beihilfen
für die Beseitigung von überflutungsbedingten Schäden zur Verfügung

Nur für Antragsteller aus dem Non-Profit-Sektor,
von der öffentlichen Hand dotierte Organisationen sowie Kommunen
Anträge müssen bis 15. September gestellt sein

(Originaltext:) Das Programm „Solidarität nach der Flut“ ist mit einem Gesamtbetrag von 500.000 Euro bzw. 15.000.000 Kè ausgestattet. Es sieht Beihilfen für die Beseitigung von überflutungsbedingten Schäden sowie die dringendsten Nothilfemaßnahmen im medizinisch-karitativen und sozial-humanitären Bereich in den überfluteten Gebieten in Deutschland und Tschechien vor.

Das Programm ist vor allem für den Non-Profit-Sektor (NGOs), von der öffentlichen Hand dotierte Organisationen sowie Kommunen beider Länder bestimmt. Das Programm ist nicht für andere Striftungsprogramme und Unternehmen bestimmt. Der Deutsch-Tschechische Zukunftsfonds behält sich das Recht vor, den beantragten Betrag zu kürzen. Auf Erhalt von Finanzmitteln aus dem Sonderprogramm besteht kein Anspruch, und Ablehnungen müssen nicht begründet werden.

Interessenten, die über die notwendigen Erfahrungen sowie konkrete Ideen verfügen, sind aufgefordert, dem Sekretariat des Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds spätestens bis einschließlich 15.09.2002 konkret ausgearbeitete Projektvorschläge zu übermitteln. Es werden vorwiegend solche Projekte positiv entschieden, die die verschiedensten Formen deutsch-tschechischer Zusammenarbeit aufweisen.

Über Beträge bis zu 4 000 Euro bzw. 100 000 Kè entscheidet das Sekretariat des Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds unmittelbar nach Absprache mit den Antragstellern.

Über Beträge über 4 000 Euro bzw. 100 000 Kè entscheidet der Verwaltungsrat des Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds auf seinen ordentlichen oder außerordentlichen Sitzungen.

Antragsteller sind im Falle der Bewilligung des Antrags verpflichtet, dem Zukunftsfonds eine Abrechnung über die erhaltenen Finanzmittel vorzulegen, und zwar innerhalb eines Monats nach Ausschöpfung der Mittel. Bestandteil der Abrechnung sind Originale bzw. Kopien der Rechnungen oder Ausgabenbelege. Zur Überprüfung der ordentlichen Verwendung der gewährten Finanzmittel legt der Antragsteller im Rahmen der Abrechnung auch entsprechend gekennzeichnete Kopien der Kontoauszüge vor.

Wegen Flutschäden ist das Sekretariat des Zukunftsfonds in Prag-Troja zur Zeit geschlossen. Die administrative Abwicklung des Sonderprogramms erfolgt über folgende Adresse:

Rytíøská ul. 31
CZ – 110 18 Praha 1
tel: 004202-21610106
fax: 004202-21610104
mobil: 00420-728 932 130
email: info@fb.cz
Internet: www.fondbudoucnosti.cz

Pressestelle
Stadt Chemnitz

Schnell-Links:


Veranstaltungskalender

Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
4 Wochen anzeigenKalender - Wochenansicht und Monatsansicht umschalten