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PRESSEMITTEILUNG 641 Chemnitz, den 06.09.2002
Stadtratsentscheidung zur Bestellung der GGG als Sanierungsträger
der Stadt Chemnitz für das Sanierungsgebiet „Brühl – Boulevard“
Einreicher der Beschlussvorlage Nr. B-317/2002 war das Dezernat Stadtentwicklung, Umwelt und Bauwesen; mit einem positiven Abstimmungsergebnis war gerechnet worden, da der Bau-, Wohnungs- und Sanierungsausschuss der Vorlage bereits am 22.08.02 zugestimmt hatte. Die Auswahl der GGG begründet sich als bestätigter Sanierungsträger im Sinne des § 158 des Baugesetzbuches (BauGB), zudem ist die Gesellschaft bereits seit 1997 in der Funktion als Sanierungsträger für die Sanierungsgebiete „Augustusburger Straße/Clausstraße“ und „Brühl – Nord“ erfolgreich tätig.
Die acht Karrees im Bereich Brühl – Boulevard sind zur Zeit von hohem Leerstand geprägt, der auf ein erhebliches Sanierungsdefizit sowie erhebliche funktionale Mängel des gesamten Bereichs zurückzuführen ist. Ziel der städtebaulichen Maßnahmen ist es, eine Revitalisierung dieses dem Stadtzentrum nächst gelegenen Wohngebiet zu erreichen und attraktiven Wohnraum zu schaffen. Dafür sind äußerst umfangreiche Maßnahmen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich vonnöten.
Die GGG ist der für die Realisierung und Investorenunterstützung geeignetste Sanierungsträger. Im besonderen kommt der Gesellschaft die Aufgabe zu, während der Sanierung die Koordinierung von Eigentümern und potenziellen Käufern unter Einschluss von Fördermitteln zu optimieren. Grundlage für alle Maßnahmen ist die Rahmenplanung und das integrierte Stadtentwicklungsprogramm. Neben einigen kleineren Gebäudeabrissen sieht die Umstrukturierung Lückenschließungen und eine Durchgrünung vor.
Bis 2007 stehen rund 2,8 Millionen Euro aus Städtebaufördermitteln zur Verfügung.
Stadt Chemnitz