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PRESSEMITTEILUNG 650 Chemnitz, den 10.09.2002

Information aus dem Umweltamt:

Asbest-Bauteile jetzt entsorgen

Zum verantwortungsvollen Umgang mit Asbest und zur umweltgerechten Entsorgung von Asbest hat das Umweltamt der Stadt Chemnitz die folgenden Informationen für Bürgerinnen und Bürger zusammengestellt. Danach sollten asbesthaltige Bauteile, die v.a. vor 1990 verwendet wurden, schnellstmöglich entsorgt werden. Verboten ist die Bearbeitung von Asbest wie bohren, sägen oder reinigen; deshalb sollten asbesthaltige Bauteile komplett ausgewechselt werden und dies durch eine sachkundige Firma, da bei unsachgemäßem Umgang schwere Gesundheitsschäden drohen.

Bei Asbestprodukten wird unterschieden zwischen solchen mit fester Asbestfaserbindung und geringem Gefährdungspotential sowie Produkten mit schwacher Bindung und hohem Gefährdungspotential.

Zu ersterer Gruppe gehört Asbestzement (Baufanit), der den Hauptanteil bildet: Hauptsächlich wurden die plattenförmige Bauteile als Verkleidungen von Fassaden und Dächern (auch gewellte Platten) sowie im Innenbereich als Wand-, Decken- oder Schachtverkleidungen genutzt. Faserfreisetzungen treten nur bei starken Erschütterungen bzw. Abrieb auf.
Asbestzementabfälle werden ausschließlich an der Deponie Weißer Weg und von privaten Entsorgungsfirmen angenommen. Beim Transport sind die Asbestzementplatten angefeuchtet in Folie zu verpacken.

Hohes Gefährdungspotenzial besitzen Bauprodukte mit schwach gebundenen Asbestteilen: Neptunit-, Sokalit-, Baufatherm-Platten, Spritzasbest und die Fugenmasse Morinol. Die Sanierungsdringlichkeit ist nach den Asbest-Richtlinien durch Sachkundige zu bewerten. Nur Fachfirmen dürfen sanieren und zu entsorgen.

Nach der Chemikalienverbotsverordnung sind gefährliche Stoffe wie z.B. Asbest, die in Bauteilen enthalten sind, nicht mehr zu verwenden. Bauteile, die den gefährlichen Stoffe gem. Gefahrstoffverordnung - GefStoffV enthalten, sind „Gefährliche Abfälle“ und obliegen einer gesonderten Entsorgung.

Weitere Auskünfte zum Thema Asbest erteilen die Abfallberater des ESC unter Ruf 0371/ 4095-102/103 sowie im Umweltamt der Stadt Chemnitz Herr Holger Groth unter Ruf 0371/ 488- 36 33 oder per e-Mail: holger.groth@stadt-chemnitz.de

Hinweis für Redaktionen: Die Vollversion des Textes „Asbest ist ein gefährlicher Stoff – wegen steigender Entsorgungskosten noch dieses Jahr sanieren!“ übermittelt die Pressestelle zusätzlich zu dieser Information – die Vollversion steht im Internet an dieser Stelle zum Downloaden.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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