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PRESSEMITTEILUNG 673 Chemnitz, den 18.09.2002

Information aus dem Tiefbauamt:
Neuregelung des Anwohnerparkens –
Erweiterung der Bewohnerparkzone Rosenhof für den Bereich Getreidemarkt

Beantragung von Bewohnerparkausweisen ab sofort möglich

Grundlage für diese jetzt durch die Stadt Chemnitz getroffenen Maßnahmen ist die Änderung der StVO zur Regelung des Bewohnerparkens in städtischen Wohngebieten vom 01.01.2002 (s.a. § 45 Abs. 1b StVO). Damit wird erreicht, dass Parkvorrechte von Anwohnern rechtlich abgesichert werden sowie der Parkraummangel für Bewohner gemildert wird.

Die gesetzliche Übergangszeit bis zum 31.12.2003 nutzt das Tiefbauamt der Stadt Chemnitz für die schrittweise Anpassung der Beschilderung und Ausdehnung der Sonderparkzonen für Bewohner bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen. Im Zuge von Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen werden neue Bewohnerparkzonen z.B. im Bereich Mühlenstraße oder Waisenstraße auf der Basis des Rahmenplanes für das Chemnitzer Stadtzentrum untersucht.
Konkrete Informationen erhalten die Anwohner dieser Flächen durch Postwurfsendungen und Hausaushänge.

Zum 01.10.2002 wird die Bewohnerparkzone A6 Rosenhof auf Stellflächen in den Bereichen Getreidemarkt, Lohstraße und Börnichsgasse erweitert.

Zur Bewohnerparkzone A 6 gehören nunmehr:

Rosenhof 4 – 14 sowie Rosenhof 18
Innere Klosterstraße 1, 7-13, 19-21
Theaterstraße 11-45 (ungerade Hausnummern)
Börnichsgasse, Markt 20, 21

Die Beantragung der Bewohnerparkausweise kann ab sofort bei der Stadt Chemnitz erfolgen - in der Verkehrsbehörde im Tiefbauamt der Stadt sowie in der Bürgerservicestelle im Rathaus am Markt. Voraussetzung ist, dass der Bewohner im ausgewiesenen Gebiet gemeldet ist, ein Fahrzeug auf sich zugelassen hat oder ein fremdes Fahrzeug (z.B. Dienstfahrzeug) nachweislich dauerhaft nutzt (dazu ist eine Nutzungserklärung des Halters abzugeben).

Die Bewohnerparkausweise werden erteilt in der Verkehrsbehörde im Tiefbauamt der Stadt Chemnitz – Ansprechpartnerin ist Frau Thiele im Zimmer 279 im Technischen Rathaus, Annaberger Straße 89, 09120 Chemnitz.

Folgende Möglichkeiten bestehen für die Beantragung:

- persönliche Vorsprache in der Verkehrsbehörde während der Sprechzeiten Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie zusätzlich am Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr - außerhalb der Sprechzeiten kann unter Ruf 0371/488-7788 ein Termin vereinbart werden;

- Zusendung des Antragsformulars unter Beilage einer Kopie des Personalausweises und Fahrzeugscheines an die o.g. Anschrift – das Antragsformular ist erhältlich in der Bürgerservicestelle des Rathauses;

- Abgabe des Antrages in der Bürgerservicestelle des Rathauses während der Sprechzeiten Montag bis Freitag 10:00 bis 19:00 Uhr, Samstag 10:00 bis 14:00 Uhr – die Anträge werden dann an die Verkehrsbehörde weitergeleitet. - Die Zustellung der Parkausweise erfolgt zur Vermeidung von Wartezeiten über den Postweg. Nach vorheriger Absprache kann der Parkausweis auch während den Sprechzeiten in der Verkehrsbehörde abgeholt werden.

Verwaltungsgebühren: Für die Erteilung dieser Parkgenehmigung, welche jeweils für ein Jahr gültig ist, wird eine Ersterteilungsgebühr von 17,90 Euro und eine Verlängerungsgebühr von 15,30 Euro erhoben. Mit der Erteilung eines Parkausweises ergibt sich jedoch kein Anrecht auf einen bestimmten Stellplatz oder eine freie Stellfläche.

Hinweis für Redaktionen: In der Anlage übermittelt die Pressestelle eine vom Tiefbauamt der Stadt Chemnitz zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellte Information zur Erweiterung des Bewohnerparkbereiches A 6 zum 01.10.2002.
Übersichtskarte

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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