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PRESSEMITTEILUNG 677 Chemnitz, den 19.09.2002
Information aus dem Ordnungsamt der Stadt Chemnitz:
Stadt Chemnitz erlässt Allgemeinverfügung zum Ladenschlussgesetz
Vollzug des Gesetzes über den Ladenschluss (LadschlG) –
Ausnahmebewilligung zur Befreiung von den Vorschriften des § 3 LadschlG
Die Stadt Chemnitz erlässt die folgende
Allgemeinverfügung:
1. Die allgemeinen Ladenschließzeiten nach § 3 LadschlG werden unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs aufgehoben (Öffnungszeiten von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr sind zulässig).
2. Die sofortige Vollziehung von Ziffer 1 wird angeordnet.
3. Diese Allgemeinverfügung tritt am 30.09.2002 in Kraft.
Diese Allgemeinverfügung einschließlich der Begründung kann ab dem 30.09.2002 während der allgemeinen Dienstzeiten im Ordnungsamt der Stadt Chemnitz, Elsasser Straße 8 in 09120 Chemnitz, Zimmer 312 bzw. an der Aushangtafel im Bürger- und Verwaltungszentrum Moritzhof, Bahnhofstraße 53, 09111 Chemnitz, eingesehen werden.
Weber
Amtsleiterin
Pressestelle
Stadt Chemnitz
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