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PRESSEMITTEILUNG 677 Chemnitz, den 19.09.2002

Information aus dem Ordnungsamt der Stadt Chemnitz:
Stadt Chemnitz erlässt Allgemeinverfügung zum Ladenschlussgesetz

Allgemeine Ladenschließzeiten unter Vorbehalt des Widerrufs aufgehoben -
zulässig sind Öffnungszeiten von 00:00 bis 24:00 Uhr

Vollzug des Gesetzes über den Ladenschluss (LadschlG) – Ausnahmebewilligung zur Befreiung von den Vorschriften des § 3 LadschlG

Die Stadt Chemnitz erlässt die folgende

Allgemeinverfügung:

1. Die allgemeinen Ladenschließzeiten nach § 3 LadschlG werden unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs aufgehoben (Öffnungszeiten von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr sind zulässig).

2. Die sofortige Vollziehung von Ziffer 1 wird angeordnet.

3. Diese Allgemeinverfügung tritt am 30.09.2002 in Kraft.

Diese Allgemeinverfügung einschließlich der Begründung kann ab dem 30.09.2002 während der allgemeinen Dienstzeiten im Ordnungsamt der Stadt Chemnitz, Elsasser Straße 8 in 09120 Chemnitz, Zimmer 312 bzw. an der Aushangtafel im Bürger- und Verwaltungszentrum Moritzhof, Bahnhofstraße 53, 09111 Chemnitz, eingesehen werden.

Weber
Amtsleiterin

Pressestelle
Stadt Chemnitz

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