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PRESSEMITTEILUNG 723 Chemnitz, den 11.10.2002

Information aus dem Sozialamt der Stadt Chemnitz:

„Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit“ und „Aktion 55“ fördern nicht verzichtbare Aktivitäten im Sozialbereich

Eine Neuauflage bis 2004 wird voraussichtlich die populäre „Aktion 55“ erfahren. Landkreise und kreisfreie Städte sollen vorbehaltlich des zum Jahresende zu verabschiedenden Haushaltbegleitgesetzes auf Initiative der Sächsischen Staatsregierung hin die gemeinnützige Tätigkeit von Bürgern zwischen 55 und 60 Jahren weiter fördern können.
Der Freistaat Sachsen hatte der Stadt Chemnitz hierfür im Jahr 2002 242.622 € zur Verfügung gestellt. Gemeinnützige Verbände und Vereine im Sozialbereich, Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege oder ihnen angeschlossene Organisationen und Kirchgemeinden beantragten Mittel für insgesamt 68 verschiedene Projekte mit insgesamt 400 Teilnehmer und Teilnehmerinnen.

In Aussicht gestellt ist gleichfalls, mit der Gewährung der Aufwandsentschädigung für das Ehrenamt fortfahren zu können. Diesen finanziellen Ausgleich aus Landesmitteln können ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger zum Ersatz ihrer Aufwendungen in der Freiwilligenarbeit erhalten.
Der Freistaat stellte der Stadt Chemnitz für diese Leistung im laufenden Jahr 59.875 € zur Verfügung. 87 Projektträger hatten die Entschädigung für insgesamt 451 ehrenamtliche Helfer beantragt. Gefördert konnten damit aber nur 69 Projekte zur Hälfte. Die Abrufung der bereitgestellten Fördermittel erfolgte bisher zu zwei Dritteln.

Die Antragsteller für beide Leistungen werden gebeten, die zweite Rate der bewilligten Mittel für 2002 im Sozialamt, Goethestraße 5, 09119 Chemnitz abzufordern.

Um die Antragstellung für den Fall der Weiterführung auch 2003 rechtzeitig gewährleisten zu können, erfolgt zum Jahresende rechtzeitig eine Medienprintinformation. Abgedruckt werden sollen im Amtsblatt der Stadt Chemnitz auch die entsprechenden Antragsformulare, um Verzögerungen im zeitlichen Ablauf vorzubeugen.

Frist für die Abgabe der Anträge auf Mittel für die Aktion 55 wird voraussichtlich der 31. Dezember 2002, für die beschriebene Aufwandsentschädigung der 30.November 2002 sein. Wichtig ist, dass Anträge jeweils von den Trägern der Projekte (z.B. Vereinen) gestellt werden.

Telefonische Auskünfte und Informationen zum Verfahren, den Kriterien für die Gewährung und Ausschlussgründen erhalten Interessenten unter Ruf 0371/488-5027.
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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