Schnelleinstieg:


Aktuelle Pressemitteilungen

 

PRESSEMITTEILUNG 737 Chemnitz, den 16.10.2002

Information aus dem Sozialamt der Stadt:
Neue soziale Grundsicherungsleistung ab 2003

Zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter sowie bei dauerhafter Erwerbsminderung können Personen, die das 65. Lebensjahr oder das 18. Lebensjahr vollendet haben, künftig Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz (GSiG) in Anspruch nehmen.

Die aus Steuermitteln finanzierte Unterstützung ist keine Mindest- oder Ersatzrente. Sie soll bedürftigen Mitbürgern mit geringem Einkommen helfen, wenn die Rente oder die Einkünfte des Lebenspartners nicht reichen.

Eine entsprechende Information an alle in Frage kommenden Rentenempfänger versenden die Versicherungsträger seit dem 14. Oktober 2002 per Post. Beigefügt wird ein Material sein, das die Kriterien für den Anspruch auf die neue beitragsunabhängige, bedarfsorientierte Zuwendung benennt. Bei der Prüfung eines künftigen Anspruchs werden Kosten für den Lebensunterhalt, Miete und Nebenkosten sowie Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung den vorhandenen Einkünften (z.B. Rente) gegenübergestellt.

Voraussichtlich ab Mitte November 2002 nimmt die Stadt Chemnitz, Abteilung Wohngeld/ Grundsicherung Anträge auf Gewährung der Leistung entgegen.
Gezahlt wird ab Januar 2003.
Die Abteilung hat ihren Sitz im Bürger- und Verwaltungszentrum Moritzhof, Bahnhofstraße 53, 09111 Chemnitz.

Eingerichtet werden ein Informationstelefon unter Ruf 0371/488-5530 und eine Erstberatung nach Terminvereinbarung im Erdgeschoss des BVZ Moritzhof im Zimmer 412.

Pressestelle
Stadt Chemnitz

Schnell-Links:


Veranstaltungskalender

Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
4 Wochen anzeigenKalender - Wochenansicht und Monatsansicht umschalten