Aktuelle Pressemitteilungen
PRESSEMITTEILUNG 745 Chemnitz, den 21.10.2002
Information aus dem Bürgeramt der Stadt:
Lohnsteuerkarte 2003 zugestellt – bitte Hinweise beachten
Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, darauf zu achten, dass die Angaben auf seiner Lohnsteuerkarte mit den tatsächlichen Verhältnissen am 01. Januar 2003 übereinstimmen. Sollten die Angaben auf der Lohnsteuerkarte nicht oder nicht mehr zutreffen, ist diese zur Änderung in der Meldebehörde Elsasser Straße 8 (oder in den Bürgerservicestellen Grüna, Wolgograder Allee 182, Lessingstraße 2, Oberfrohnaer Straße 62 und Markt 1) vorzulegen.
Die maschinell erstellten Karten sind ohne Unterschrift und Siegel gültig.
Eintragungen der Kinderfreibeträge für Kinder über 18 Jahre und Eintragungen zu Behindertenfreibeträgen nehmen die zuständigen Finanzämter vor: Finanzamt Chemnitz-Süd, Paul-Bertz-Straße 1; Finanzamt Chemnitz-Mitte, August-Bebel-Straße 11-13.
Lohnsteuerkarten 2003 sind nur dann zurückzugeben, wenn der Arbeitnehmer verstorben oder nicht erwerbstätig ist. Die Rückgabe sollte mit Angabe der Gründe an die Meldebehörde erfolgen.
Wer bis jetzt keine Lohnsteuerkarte 2003 erhalten hat, kann ab sofort in der Meldebehörde Elsasser Straße 8 die Ausstellung beantragen. Eine Zweitausstellung bei Verlust ist gebührenpflichtig. Gebührenpflicht tritt auch ein, wenn nach dem 01.01.2003 vorgebracht wird, keine Lohnsteuerkarte 2003 erhalten zu haben, obwohl eine solche erstellt worden ist.
Die Sprechzeiten der Meldebehörde sind: Montag, Mittwoch, Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 08:30 bis 18:00 Uhr.
Die Sprechzeiten der Bürgerservicestellen können unter der Rufnummer 0371/488-3355 erfragt werden.
Stadt Chemnitz