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PRESSEMITTEILUNG 749 Chemnitz, den 22.10.2002
Information aus dem Ordnungsamt der Stadt Chemnitz:
Öffentliche Bekanntmachung Allgemeinverfügung
1. Die Allgemeinverfügung zur Aufhebung der allgemeinen Ladenschließzeiten nach § 3 LadschlG vom 17.09.02, veröffentlicht im Chemnitzer Amtsblatt v. 25.09.2002 wird zum 23. Dezember 2002 , 24:00 Uhr aufgehoben.
2. Am 31.Oktober 2002 (Reformationstag) ist eine Ladenöffnung ab 13:00 bis 18:00 Uhr zulässig.
3. Am 17.November (Volkstrauertag), am 20. November (Buß- und Bettag) sowie am 24. November (Totensonntag) sind die Läden geschlossen zu halten.
4. Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1 – 3 wird angeordnet.
5. Diese Allgemeinverfügung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Chemnitzer Amtsblatt in Kraft.
Die Allgemeinverfügung einschließlich der Begründung kann ab dem 23.09.2002 während der allgemeinen Dienstzeiten im Ordnungsamt der Stadt Chemnitz, Elsasser Straße 8 in 09120 Chemnitz, Zimmer 312 bzw. an der Aushangtafel im Bürger- und Verwaltungszentrum Moritzhof, Bahnhofstraße 53, 09111 Chemnitz, eingesehen werden.
gez. Weber
Amtsleiterin
Hinweis: Die Bestimmungen der Verordnung der Stadt Chemnitz über die Öffnungszeiten für den Verkauf bestimmter Waren (frische Milch, Konditoreiwaren, Blumen und Zeitungen) an Sonn- und Feiertagen vom 26. Juni 1996 bleiben hiervon unberührt.
Hinweis für Redaktionen: Die Allgemeinverfügung wird im Amtsblatt Nr. 43/ 2002 vom 23.10.2002 veröffentlicht.
Stadt Chemnitz