Aktuelle Pressemitteilungen
PRESSEMITTEILUNG 768 Chemnitz, den 30.10.2002
Planungsausschuss gab Zustimmung zur Vorlage im Stadtrat:
Mit der Zustimmung kann die Vorlage nun dem Stadtrat zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt werden – Termin ist die Sitzung am 06. November 2002.
Zum Hintergrund der Beschlussvorlage: Der Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss hatte bereits in seiner Sitzung am 12.06.2001 die „Zentrenkonzeption für den Einzelhandel und das Ladenhandwerk sowie ausgewählte Komplementärnutzungen für die Stadt Chemnitz“ zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, Einzelhandelsvorhaben auf Basis der Empfehlungen des Zentrenkonzepts zu beurteilen und – so erforderlich - mit den Instrumenten der Bauleitplanung zu begleiten.
Das Zentrenkonzept kommt in seiner Gesamtbewertung zu dem Ergebnis, dass die Entwicklungsspielräume für die Chemnitzer Innenstadt nur sehr begrenzt sind. Eine parallele Einzelhandelsentwicklung an dezentralen Standorten würde den geplanten Aufbau des Stadtzentrums hemmen oder sogar unmöglich machen. Der ohnehin sehr begrenzte Entwicklungsspielraum im Bereich Einzelhandel, sollte deshalb zum Ausbau und zur weiteren Attraktivität der Versorgungslagen im Chemnitzer Stadtzentrum verwendet werden. Das von der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA) erstellte Gutachten mündet in der Empfehlung, dass Ansiedlungs- und Erweiterungsvorhaben des Einzelhandels an dezentralen Standorten, d.h. außerhalb des Stadtzentrums und der integrierten Versorgungszentren, bis zum Jahr 2005 nicht zu genehmigen sind.
Die Empfehlungen des Zentrenkonzeptes sind mit der Bestätigung im Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss am 12.06.2001 Handlungsrichtlinie der Verwaltung für den Umgang mit Ansiedlungs- und Erweiterungsvorhaben im Bereich Einzelhandel geworden.
Die räumliche Abgrenzung der 45 integrierten Versorgungszentren aus dem Zentrenkonzept wurde anschließend in das Integrierte Stadtentwicklungsprogramm (InSEP) der Stadt Chemnitz übertragen. Im Rahmen der Erarbeitung des InSEP wurde der Umgriff der Zentren in Einzelfällen geringfügig modifiziert; für den Stadtteil Schlosschemnitz wurde ein zusätzliches integriertes Versorgungszentrum aufgenommen. Im Ergebnis sind im InSEP neben dem Stadtzentrum weitere 46 integrierte Versorgungszentren dargestellt. Nach Abwägung aller eingegangenen Anregungen wurde das InSEP am 15.05.2002 vom Stadtrat beschlossen. Die räumliche Abgrenzung der 46 integrierten Versorgungszentren unterliegt somit einem Selbstbindungsbeschluss des Stadtrates zur Umsetzung.
Zur vorgelegten Beschlussvorlage an den Stadtrat: Mit der jetzt von der Verwaltung zur öffentlichen Vorberatung in der Sitzung des Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am 29.Oktober 2002 vorgelegten und von den Ausschussmitgliedern mehrheitlich zugestimmten Beschlussvorlage Nr. B-408/2002 wird der Stadtrat in seiner Sitzung am 06.11.2002 die beiden o.g. Beschlüsse zum Zentrenkonzept und zum InSEP weiter spezifizieren. Neben der räumlichen Abgrenzung gemäß InSEP kann den Zentrenpässen entnommen werden, welche Einzelhandelsausstattung und Komplementärnutzungen das jeweilige integrierte Versorgungszentrum prägen. Darüber hinaus enthalten die Zentrenpässe Empfehlungen zur Aufwertung des jeweiligen Versorgungszentrums.
In den vergangenen Monaten hat die Stadtverwaltung bei der Anwendung der Empfehlungen des Zentrenkonzeptes festgestellt, dass der kategorische Ausschluss jeglichen Einzelhandels außerhalb des Stadtzentrums und der integrierten Versorgungszentren zu nicht beabsichtigten Härten führen kann. In diesem Zusammenhang bestätigte die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung, dass die mit dem Zentrenkonzept verfolgten Ziele durch Neuansiedlungen bis zu einer Verkaufsfläche von 300 m² nicht konterkariert werden - das heißt, das restriktives Vorgehen gegenüber Ansiedlungsbegehren kleinerer Läden bis zu einer Verkaufsfläche von 300 m² im Fall von Chemnitz nicht erforderlich ist.
Sollen aber – so ist es auch in der Beschlussvorlage festgeschrieben - mehrere Einzelhandelsvorhaben auf engem Raum errichtet werden, die zwar jedes für sich genommen nur 300 m² Verkaufsfläche aufweisen, in der Summe jedoch beispielsweise eine Verkaufsfläche von 900 m² erreichen, würde natürlich die Gefahr bestehen, dass die Ziele des Zentrenkonzeptes unterlaufen werden, insbesondere die Stärkung des Stadtzentrums und der 46 integrierten Versorgungszentren. In einem solchem Fall würde die Verwaltung den Einzelfall eingehend prüfen und ggf. über ein Bebauungsplanverfahren die Umsetzung des Zentrenkonzeptes sicher stellen.
Stadt Chemnitz