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PRESSEMITTEILUNG 828 Chemnitz, den 21.11.2002
Information aus dem Bürgeramt – Fahrerlaubnisbehörde:
Hinweise zur Ausstellung eines Internationalen Führerscheins
„Kraftfahrzeugführer erhalten auf Antrag den Internationalen Führerschein, wenn sie das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und die nach § 6 Abs. 1 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) für das Führen des Fahrzeuges erforderliche EU-oder EWR-Fahrerlaubnis ... gemäss § 4 nachweisen.“
Internationale Führerscheine dürfen also nur noch an Inhaber von Kartenführerscheinen ausgestellt werden. Wer einen internationalen Führerschein benötigt und noch nicht im Besitz eines Kartenführerscheins ist, sollte sich rechtzeitig um die Ausstellung bemühen. Die Fahrerlaubnisbehörde im Bürgeramt der Stadt Chemnitz macht darauf aufmerksam, dass die Ausstellungszeit für einen Kartenführerschein drei bis vier Wochen in Anspruch nehmen kann.
Weitere Auskünfte werden erteilt über das Infotelefon unter Ruf 0371/488-3366.
Stadt Chemnitz