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PRESSEMITTEILUNG 849 Chemnitz, den 27.11.2002
Sitzung des Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses – öffentlich – vom 26. November 2002
Zur Stadtratsitzung am 04.12.2002 werden u. a. die Ergebnisse der vom Umweltamt konzipierten und beauftragten "Studie zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Stadt Chemnitz" dem Stadtrat als Beschlussvorlage zur Kenntnis gegeben. Dabei werden die Erfahrungen aus dem Hochwasserabfluss vom 12./13. August 2002 mit einbezogen.
Die Ergebnisse bezeichnen insbesondere die sich auf Grund der nach 1954 realisierten Hochwasserschutzmaßnahmen (Ausbau und Eindeichung von Gewässerabschnitten usw.) neu ausbildenden Überschwemmungsgebiete sowie Vorschläge für Hochwasserschutzmaßnahmen. Diese wurden durch die Ämter des Baudezernates und Hinweise der Ortschaftsräte und Bürger noch ergänzt.
Die jetzt vorliegende exakte Dokumentation der Überschwemmungsflächen ist eine entscheidende Grundlage für weitere Planungen auf allen Planungsebenen.
Die im Rahmen der Studie ermittelten Wasserspiegellagen für die Chemnitz wurden bereits bei den Planungen der Brücken Gustav-Freytag-Straße, Seeberplatz und Brückenstraße berücksichtigt.
Die in der Studie enthaltenen und zusätzlich durch die Ämter ergänzten Hochwasserschutzmaßnahmen sind prioritäre Vorhaben, welche sich aus der Analyse der Ergebnisse ableiteten. Ihre Umsetzung kann nur schrittweise nach vorheriger Prüfung ihrer Zweckmäßigkeit und ihrer Auswirkung hinsichtlich des Gesamtabflusses entsprechend den vorhandenen Haushaltmitteln erfolgen.
Die ausgewiesenen Schutzmaßnahmen sind somit nur als erste Vorschläge zu werten, die vorbehaltlich besserer alternativer Lösungen zur Realisierung kommen sollten.
Gleiches gilt sinngemäß für weitere zusätzliche Vorschläge der Ortschaftsräte und Bürger.
In Fortführung des vorliegenden Konzeptes sind zwingend auch Retentionsmaßnahmen entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten in der Fläche vorzusehen, wie beispielsweise die Schaffung zusätzlicher Überschwemmungsflächen, Einordnen von Rückhaltebecken, Realisierung von Renaturierungsmaßnahmen an kleinen Wasserläufen usw.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen ergeben in der Summe, bezogen auf das gesamte Stadtgebiet, einen wichtigen Beitrag für den Hochwasserschutz, können aber Auswirkungen zukünftiger Naturereignisse auf einzelne Grundstücke nicht ausschließen.
Der Stadtrat wird voraussichtlich die Stadtverwaltung mit der Realisierung des Maßnahmeplanes zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Stadt Chemnitz, welcher Bestandteil der Vorlage ist, beauftragen.
Während der Sitzung wurde dieser Maßnahmeplan durch Bürgermeisterin Frau Petra Wesseler um terminliche Ergänzungen erweitert, welche als Änderungsvorschlag der Beschlussvorlage in die Abstimmung über Annahme der Vorlage mit einbezogen wurden.
Nicht angesprochen werden in dieser Vorlage jedoch Maßnahmen der unmittelbaren Gefahrenabwehr während des Ablaufes eines Hochwasserereignisses. Zu dieser Problematik erarbeitet die Stadtverwaltung derzeit einen weiteren Maßnahmeplan.
Abstimmungsergebnis:
Die Stimmberechtigten des Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses nahmen die Beschlussvorlage nicht einstimmig an, eine Stimme enthielt sich.
Die Ergebnisse bezeichnen insbesondere die sich auf Grund der nach 1954 realisierten Hochwasserschutzmaßnahmen (Ausbau und Eindeichung von Gewässerabschnitten usw.) neu ausbildenden Überschwemmungsgebiete sowie Vorschläge für Hochwasserschutzmaßnahmen. Diese wurden durch die Ämter des Baudezernates und Hinweise der Ortschaftsräte und Bürger noch ergänzt.
Die jetzt vorliegende exakte Dokumentation der Überschwemmungsflächen ist eine entscheidende Grundlage für weitere Planungen auf allen Planungsebenen.
Die im Rahmen der Studie ermittelten Wasserspiegellagen für die Chemnitz wurden bereits bei den Planungen der Brücken Gustav-Freytag-Straße, Seeberplatz und Brückenstraße berücksichtigt.
Die in der Studie enthaltenen und zusätzlich durch die Ämter ergänzten Hochwasserschutzmaßnahmen sind prioritäre Vorhaben, welche sich aus der Analyse der Ergebnisse ableiteten. Ihre Umsetzung kann nur schrittweise nach vorheriger Prüfung ihrer Zweckmäßigkeit und ihrer Auswirkung hinsichtlich des Gesamtabflusses entsprechend den vorhandenen Haushaltmitteln erfolgen.
Die ausgewiesenen Schutzmaßnahmen sind somit nur als erste Vorschläge zu werten, die vorbehaltlich besserer alternativer Lösungen zur Realisierung kommen sollten.
Gleiches gilt sinngemäß für weitere zusätzliche Vorschläge der Ortschaftsräte und Bürger.
In Fortführung des vorliegenden Konzeptes sind zwingend auch Retentionsmaßnahmen entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten in der Fläche vorzusehen, wie beispielsweise die Schaffung zusätzlicher Überschwemmungsflächen, Einordnen von Rückhaltebecken, Realisierung von Renaturierungsmaßnahmen an kleinen Wasserläufen usw.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen ergeben in der Summe, bezogen auf das gesamte Stadtgebiet, einen wichtigen Beitrag für den Hochwasserschutz, können aber Auswirkungen zukünftiger Naturereignisse auf einzelne Grundstücke nicht ausschließen.
Der Stadtrat wird voraussichtlich die Stadtverwaltung mit der Realisierung des Maßnahmeplanes zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Stadt Chemnitz, welcher Bestandteil der Vorlage ist, beauftragen.
Während der Sitzung wurde dieser Maßnahmeplan durch Bürgermeisterin Frau Petra Wesseler um terminliche Ergänzungen erweitert, welche als Änderungsvorschlag der Beschlussvorlage in die Abstimmung über Annahme der Vorlage mit einbezogen wurden.
Nicht angesprochen werden in dieser Vorlage jedoch Maßnahmen der unmittelbaren Gefahrenabwehr während des Ablaufes eines Hochwasserereignisses. Zu dieser Problematik erarbeitet die Stadtverwaltung derzeit einen weiteren Maßnahmeplan.
Abstimmungsergebnis:
Die Stimmberechtigten des Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses nahmen die Beschlussvorlage nicht einstimmig an, eine Stimme enthielt sich.
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